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Wollte Rolf Breuer Leo Kirch nur helfen?

Der Exchef der Deutschen Bank weist die Forderung des gestürzten Medienmoguls nach Schadenersatz zurück

MÜNCHEN taz ■ Gewiss war es Balsam auf die Wunden von Leo Kirch: Der gescheiterte Medienmogul brachte gestern zum ersten Mal seinen einstigen Kreditgeber und heutigen Intimfeind, den Exboss der Deutschen Bank Rolf Breuer, persönlich vor Gericht. Kirch verlangt in einem Zivilprozess Schadenersatz von Breuer, weil dieser sein Medienimperium im Februar 2002 in einem Fernsehinterview für kreditunwürdig erklärt und ihm damit letztlich den „Todesstoß“ versetzt habe.

Breuer kam mit zusammengepressten Lippen ungewohnt verkrampft in den Saal des Oberlandesgerichts München, doch sagte er dann als Beklagter gewandt in freier Rede aus. Der promovierte Jurist, der inzwischen Aufsichtratschef der Deutschen Bank ist, gab sich fast als Helfer seines Schuldners aus. Als „abwegig“ und „Zumutung“ bezeichnete er den Vorwurf, dass seine Interviewäußerung beim Zusammenbruch des Kirch-Konzerns eine Rolle gespielt habe. Im Gegenteil: „Ich war davon überzeugt, Kirch kann geholfen werden.“

Am meisten überraschte Breuers Behauptung, der Interviewer des Wirtschaftssenders Bloomberg TV habe ihn „angesprochen als eine Privatperson“ und nicht in seiner damaligen Funktion als Vorstandschef der Deutschen Bank und Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Dabei lautete die Frage des Journalisten, ob die Deutsche Bank bereit sei, Kirch zu helfen. Breuers Antwort lautete damals: „Das halte ich für relativ fraglich. Was man alles darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“ Gut zwei Monate nach dieser Aussage meldete Kirch Media Insolvenz an.

Breuer betonte, er habe keinerlei spezifische Kenntnisse über Interna des Engagements der Deutschen Bank bei dem Medienkonzern gehabt: „Unsere Kreditakte Kirch habe ich nie gesehen.“ Er habe lediglich das wiedergegeben, was er in Zeitungsmeldungen gelesen habe. Hätte er im Interview geantwortet „No comment“, wisse er nicht, ob dies Kirch genützt hätte.

Kirchs Vize Michael Hahn erklärte jedoch gestern als Zeuge: „Mit dem Interview änderte sich die Lage dramatisch.“ Breuer habe das Interesse getrieben, dass sein Haus als Investmentbank an der Abwicklung des Kirchkonzerns verdiene.

In erster Instanz hatte das Landgericht München Kirch im Februar grundsätzlich Schadenersatz zugesprochen. Dagegen war Breuer in Berufung gegangen. Die Höhe des Schadenersatzes sollte das Gericht erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens festlegen. Im Gespräch sind bis zu einer Milliarde Euro. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Sommer in der Sache bereits Breuers Büros durchsucht. Die Unterlagen werden derzeit noch ausgewertet. Ein Strafverfahren gegen Breuer gilt aber als unwahrscheinlich. Der Imageschaden ist dennoch beträchtlich.

OLIVER HINZ

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