: Kartellamt gibt erstes Signal
Verbraucherzentrale berät BremerInnen beim Boykott und legte selbst Beschwerde gegen Erhöhung der Gaspreise beim Bundeskartellamt ein
Bremen taz ■ Bei der Bremer Verbraucherzentrale haben sich in diesen Tagen rund 300 Menschen zur Beratung über die Gaspreiserhöhung der swb angemeldet. „Die Verunsicherung ist groß“, sagt Irmgard Czamecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, die Resonanz auf den Boykott-Aufruf der Zentrale beträchtlich.
Die Verbraucherzentrale hat nun selbst auch eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die Gaspreiserhöhung um 6,23 Prozent eingereicht, wie schon der Hauseigentümerverband „Haus&Grund“. Das Kartellamt wird die Preiskalkulation der swb prüfen und eventuell die Preiserhöhung verbieten – wie lange das dauert, ist noch unklar. Eine erste Einschätzung des Kartellamtes liegt aber bereits vor: Die Verteuerung des Gases durch die Ferngasgesellschaften dürfte bei den Kunden „eigentlich nur zu einem Teil ankommen“, so das Kartellamt in einem Brief an die Verbraucherzentrale. Sprich: Eine Preiserhöhung bei Eon-Ruhrgas von sechs bis acht Prozent kann wohl nicht als sechsprozentige Erhöhung bei den GaskundInnen landen.
16.000 Musterbriefe, mit denen die KundInnen der Gaspreiserhöhung erst einmal widersprechen können, hat die Verbraucherzentrale ausgegeben – wie viele die swb davon erreicht haben, kann diese noch nicht genau sagen, 400 seien erst einmal in ihr System eingegeben.
Doch was geschieht, wenn KundInnen die höheren Gaspreise nicht bezahlen, eine Entscheidung des Kartellamtes aber auf sich warten lässt? „Dann kann es passieren, dass die swb die Kunden verklagt“, sagt Czamecki. Allerdings werde es in diesem Fall wohl auf ein Musterverfahren hinauslaufen, in dem sich eine Person stellvertretend für die anderen Beklagten verteidigen müsste – die Kosten für diesen einen Beklagten, beruhigt Czamecki die widerständigen GaskundInnen, will die Verbraucherzentrale übernehmen.
Gerne hätte die Verbraucherzentrale auch die swb direkt wegen der Preiserhöhung verklagt. Dies ist aber rechtlich nicht möglich. Ehemals staatliche Betriebe wie die Post, die Bahn oder eben Energieunternehmen dürfen nicht wegen ihrer Preispolitik vor Gericht belangt werden. dos
Auskunft über die Beratungstermine gibt es unter 0421/16 07 77.