Bagram wie Guantánamo

Urteil: Ausländische Gefangene der USA in Afghanistan dürfen vor US-Gerichten ihre Inhaftierung anfechten

WASHINGTON afp ■ Die Insassen eines US-Gefangenenlagers in Afghanistan können ihre Haft künftig unter bestimmten Bedingungen vor US-Zivilgerichten anfechten. Ein US-Bundesrichter gab am Donnerstag entsprechenden Klagen von vier Insassen eines Gefängnisses auf der US-Militärbasis Bagram statt. Die Häftlinge seien in einer ähnlichen Situation wie die Insassen des umstrittenen Gefangenenlagers Guantánamo auf Kuba, erklärte Richter John Bates zur Begründung. Alle Insassen, die nicht afghanische Staatsbürger seien, nicht in Afghanistan gefangen genommen worden seien oder die „unangemessen“ lange dort festgehalten würden, hätten das Recht, ihre Inhaftierung vor US-Gerichten anzufechten.

Im konkreten Fall ging es um vier Häftlinge in Bagram, die außerhalb Afghanistans festgenommen worden waren und seit sechs Jahren oder länger in Bagram einsitzen. In ihrer Klage hatten sie sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA zum Umgang mit den Gefangenen in Guantánamo berufen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hatte das Gericht im Juni 2008 entschieden, dass den Gefangenen in Guantánamo bestimmte Rechte nicht vorenthalten werden dürfen.

Die neue US-Regierung hatte im Februar entschieden, den 600 Gefangenen in Bagram keinen besseren Rechtsstatus einzuräumen. Damit hielt sie an der Praxis der Vorgängerregierung George W. Bushs fest.