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Archiv-Artikel

Pommes jetzt auch im Sitzen

Fleischereien und sonstige Kleinstgaststätten dürfen künftig auch Sitzplätze anbieten. Toiletten für Gäste sind nicht mehr erforderlich. Das hat die Senatswirtschaftsverwaltung in einem am Donnerstag veröffentlichten Rundschreiben an die Wirtschaftsämter der Bezirke geregelt. Voraussetzung ist, dass in den Imbissen nur während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht, nicht mehr als zehn Sitzplätze angeboten werden und die Aufenthaltsfläche für die Gäste maximal 40 Quadratmeter nicht überschreitet. Bisher durften etwa Bäckereien in ihren Läden keine Sitzplätze anbieten, wenn sie keine Toiletten nachweisen konnten. Um den Kunden trotzdem Service zu bieten, haben sich bisher viele Betriebe mit so genannten Stehhilfen zum Anlehnen beholfen. Mit der neuen Regelung „kommen wir einer häufig geäußerten Forderung nach“, so Wirtschaftssenator Harald Wolf. DDP