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Archiv-Artikel

WAS MACHT EIGENTLICH ...Karin Schubert? Mit den Augen zwinkern

Von ROT

Der Job einer Justizsenatorin bietet offenbar wenig zu lachen. Kein Wunder, dass Karin Schubert (SPD) darauf hinweisen muss, wenn sie beabsichtigt, einen Witz zu machen. „Mit einem Augenzwinkern“, hieß es gestern in einer elektronisch verbreiteten Presseerklärung, habe die Senatorin Folgendes über einen Stuhl gesagt, der ihr von Knast-Insassinnen im Rahmen einer Kunstaktion in ihr Arbeitszimmer gestellt worden war: „Hoffentlich hält sich der Stuhl an seine Pflicht zur Verschwiegenheit, wenn er in der Vollzugsanstalt von seinen Erfahrungen in meinem Büro berichtet.“

In Justiz- und Sicherheitskreisen, in denen man mitunter an ungewöhnlichen Orten Spione und Wanzen vermutet, mag diese Aussage verwundern – aber eigentlich ist sie ganz logisch: Wenn Senatorinnen virtuell mit einem Augenzwinkern reden, warum sollte ein Stuhl dann schweigen? Im Gegenteil, ein Stuhl hat viel zu berichten: wer auf ihm wie lange gesessen hat, wie oft die Sitzenden unruhig hin und her gerutscht sind und ob die NutzerInnen zu- oder abgenommen haben. Auch ließe sich mitteilen, ob der Stuhl immer seinem eigentlichen Zwecke diente, oder ob nicht einmal jemand voller Jähzorn gegen ihn getreten hatte oder er gar zum Werfen auf andere Personen benutzt worden war.

Dies könnte den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen – in einem solchen Fall wäre es dringend ratsam, den Stuhl von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Und zwar ohne Augenzwinkern. ROTFOTO: AP