die zahlen und die rechtsprechung

Im geschlossenen Vollzug waren bundesweit am 31. März 2003, dem Stichtag für eine amtliche Erhebung, 67.868 Männer untergebracht – es gab aber nur 62.143 Plätze. In Frauengefängnissen fehlten am selben Tag 632 Plätze.

Die Überfüllung ist in ganz Europa ein Problem. Das Europaparlament erklärte im Januar, dass die zunehmende Verhängung von Haftstrafen zur Überfüllung der Gefängnisse geführt habe.

Manchmal müssen sich Häftlinge eine Zelle teilen, die keinen abgetrennten Toilettenbereich hat. Früher lehnten die Gerichte Klagen gegen diese Zustände regelmäßig ab. Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Februar und März 2002, in denen die Rechte von Gefangenen gestärkt wurden, ist jetzt Bewegung in die Rechtsprechung gekommen. Einige Gericht gaben Gefangenen Recht, die gegen ihre Haftbedingungen geklagt hatten.

So entschied das Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main kürzlich zugunsten eines Mannes, der sich für zwei Monate eine 7,5-Quadratmeter-Zelle mit einem anderen Gefangenen teilen musste. In der Zelle befand sich das nur durch eine Vorstellwand abgetrennte Klo. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Bei Unterbringung zweier Gefangener in einem Raum müsse das WC abgetrennt und gesondert entlüftet werden. Zudem stünden jedem der zwei Gefangenen sieben Quadratmeter Bodenfläche zu. (Az. 3 Ws 578/03)  SAL