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Archiv-Artikel

PKK-Kader kriminell

Bundesgerichtshof: PKK-Führung fälscht Pässe und straft brutal. Sie verzichtet jetzt aber auf politische Straftaten

KARLSRUHE taz ■ Die Führungsebene der PKK gilt weiterhin als kriminelle Vereinigung. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof. Auch nach dem Verzicht auf „demonstrative Straftaten“ sei die Tätigkeit kurdischen Kader noch auf die Begehung von Straftaten gerichtet.

Die von Abdullah Öcalan geführte PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) war 1993 in Deutschland verboten worden. Ihre Führungsebene galt wegen zahlreicher Anschläge gegen türkische Einrichtungen zunächst sogar als terroristische Vereinigung. Nach einer Gewaltverzichts-Erklärung Öcalans stufte Generalbundesanwalt Kay Nehm die PKK-Führung 1998 von der terroristischen zur kriminellen Vereinigung zurück. Inzwischen stellte sich die Frage, ob dieses Etikett noch gerechtfertigt ist. Immerhin hatte die PKK ab dem Jahr 2000 in Deutschland auf politische Straftaten wie Konsulats-Besetzungen verzichtet.

Konkret ging es um den Fall zweier Funktionäre, die als PKK-Gebietsverantwortliche tätig waren und vom Oberlandesgericht Celle zu je rund drei Jahren Haft verurteilt worden waren. Das OLG sah die PKK-Führung weiter als kriminelle Vereinigung an, die sich die Rückkehr zu Straftaten „vorbehalten“ habe. Der „Friedenskurs“ sei nur eine „taktisch begründete Maßnahme von zeitlich begrenzter Dauer“.

Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof nun auf. Eine Vereinigung könne nur dann als „kriminell“ eingestuft werden, wenn sie aktuell auf die Begehung von Straftaten „gerichtet“ ist. Ein Vorbehalt für die Zukunft genüge nicht. „Die Hürde muss so hoch sein, weil schon die bloße Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bestraft wird, ohne dass jemand eine konkrete Straftat begangen oder vorbereitet hat“, erläuterte der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf. Was dies für die PKK bedeutet, muss das OLG Celle nun erneut prüfen.

Dennoch gelten die PKK-Funktionäre auch in den Augen des BGH weiter als kriminelle Vereinigung. Schließlich begehe die deutsche PKK-Führung weiter Urkundenfälschungen und ausländerrechtliche Delikte, um ihre Reisekader mit falschen Pässen und Aufenthaltspapieren auszustatten. Außerdem bestehe immer noch das PKK-interne Strafsystem, bei dem es regelmäßig zu Körperverletzungen und Freiheitsentziehungen komme.

Die PKK hat sich nach der Festnahme Öcalans in Kadek (Kongress für Freiheit und Demokratie Kurdistans) umbenannt und heißt heute Kongra-Gel (Volkskongress Kurdistans). Einfache Mitglieder machen sich nur wegen Fortführung einer verbotenen Vereinigung strafbar. CHRISTIAN RATH