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Archiv-Artikel

Chaospilot in Verwahrung

Gericht ordnet für Frankfurter Irrflieger Unterbringung in Psychiatrieklinik an. Franz S. entschuldigt sich für Tat

DARMSTADT afp ■ Der Frankfurter Irrflieger, der Anfang Januar mit seinem Motorseglerflug über der Stadt Angst und Schrecken verbreitet hatte, muss bis auf weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Das Landgericht Darmstadt ordnete gestern im Prozess gegen den 32-jährigen Psychologiestudenten Franz S. dessen Unterbringung in einer Klinik an. Nach Auffassung der Richter war Franz S. zur Tatzeit aufgrund einer seelischen Störung schuldunfähig.

Vor Gericht hatte sich Franz S. zuvor für seine Tat entschuldigt und die Wahnvorstellungen geschildert, die ihn zu dem Flug getrieben hatten. Er wollte sich nach eigenen Worten umbringen und zugleich an die 1986 tödlich verunglückte US-Astronautin Judith Resnik erinnern.