: Kein Vertrauen
Frauenhäuser wollen klagen, falls Behörde auf Namen der Opfer besteht. GAL appelliert an Bürgerschaft
Die Hamburger Frauenhäuser wollen vor Gericht ziehen, wenn die Sozialbehörde auf die Herausgabe der Bewohnerinnennamen besteht. „Wir werden alle Mittel ausschöpfen“, sagte Marion Klußmann vom 1. Frauenhaus gestern auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der GAL-Fraktion, welche die Frauenhäuser in ihrem Widerstand unterstützt. Die GAL kündigte einen Antrag an die Bürgeschaft an, der Anonymität für alle Schutzsuchenden fordert.
Senatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) hatte die Häuser angewiesen, eine „Auszugsstatistik“ vorzulegen. Mit der Liste wolle die Behörde die „angebliche“ Vollauslastung überprüfen, so Sprecherin Anika Wichert. Gegen die massiven Bedenken des Datenschutzbeauftragten zeigte sich die Senatorin immun.
„Wir erfassen keine Namen“, bekräftigte Klußmann gestern die Position der fünf autonomen Frauenhäuser und der Zufluchtstätte der Diakonie. Die Helferinnen argumentieren, ohne Anonymität gebe es keinen Schutz für Frauen, die vor gewalttätigen Partnern fliehen. Marita Block vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gab zu bedenken, die Mitarbeiterinnen seien vertraglich an die Schweigepflicht gebunden. „Wir können unsere Arbeit so nicht machen“, monierte sie und kündigte „für den Notfall eine gerichtliche Klärung“ an.
Nach Ansicht der GAL-Frauenpolitikerin Verena Lappe will die Sozialbehörde „die Arbeit der Frauenhäuser unterminieren“. Das Angebot von Vertraulichkeit sei in allen Bundesländern parteiübergreifender Konsens und fachlich begründet. Mit einem Antrag, den die GAL am Donnerstag in die Bürgerschaft einbringen will, soll der Senat jetzt verpflichtet werden, die Geheimhaltung der Namen weiterhin zu gewährleisten.
Zugleich will die GAL sichergestellt sehen, dass die Häuser allen Schutzbedürftigen offen stehen. Neben der Namensnennung hatte Schnieber-Jastram verfügt, Ausländerinnen mit Duldungsstatus die Tür zu weisen. Begründung: Das Asylbewerberleistungsgesetz sehe die Hilfe nicht vor. „Absolut absurd“, kommentierte Lappe. Keine Sozialleistung enthalte die Hilfe, da Frauenhäuser institutionell gefördert würden. EVA WEIKERT