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Archiv-Artikel

Kreuzzug gegen das Kopftuch

Heute will Baden-Württembergs Kabinett das erste deutsche Kopftuch-Gesetz auf den Weg bringen. Es widerspricht der Verfassung – und wird den Schulfrieden nicht sichern

Das Verbot schadet nicht dem Patriarchat,sondern Frauen, die unterrichten wollen

Die Baden-Württembergische Landesregierung hat einiges missverstanden. Dass das Verfassungsgericht die Kopftuchfrage dem Landesgesetzgeber überlassen hat, hieß nicht, dass man in Stuttgart und anderen Landeshauptstädten nun tun und lassen kann, was man will. Der einseitig gegen das Kopftuch gerichtete Gesetzentwurf, der heute in Erwin Teufels Landeskabinett beschlossen werden soll, ist verfassungswidrig und widerspricht den Vorgaben aus Karlsruhe offensichtlich.

Wie sehen diese Vorgaben aus? De facto hat das Verfassungsgericht den Ländern zwei Modelle zur Wahl gestellt, wie sie mit der zunehmenden religiösen Pluralität in der Gesellschaft umgehen können. Modell eins ist die plurale Schule, die „religiöse Bezüge“ zulässt und diese als Mittel zur Einübung von Toleranz verwendet. Dieses Modell ist das derzeit gültige. Deutschland ist, anders als Frankreich oder die Türkei, kein laizistischer Staat mit strenger Trennung von Staat und Religion.

Um Konflikte in der Schule schon im Ansatz zu vermeiden, können sich die Länder aber auch für Modell zwei entscheiden, die strikte Neutralität, die auch gläubigen LehrerInnen das Tragen religiöser Symbole in der Schule verbietet. Hierfür ist nach dem Urteil vom September jedoch ein Gesetz erforderlich, weil dabei in religiöse Grundrechte der Lehrkräfte eingegriffen wird. Baden-Württemberg will nun das erste derartige Gesetz schaffen. Umso schlimmer, dass gleich dieser erste Versuch so demonstrativ daneben geht.

Denn die Kultusministerin und Christdemokratin Annette Schavan will „die äußere Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ ausdrücklich von der staatlichen Neutralitätspflicht ausnehmen. Im Klartext heißt das: Das Kopftuch wird verboten, Kreuze am Hals der LehrerInnen und vermutlich sogar Nonnentrachten bleiben erlaubt. Dass auf Druck von FDP-Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck die jüdische Kippa den christlichen Symbolen gleichgestellt wird, macht die Sache nicht wirklich besser, sondern betont nur die antiislamische Willkür der Regelung.

Was Schavan geflissentlich ignoriert: In beiden von Karlsruhe zur Verfügung gestellten Modellen ist die Gleichbehandlung der Religionen ausdrücklich vorgeschrieben. Werden, wie jetzt in Baden-Württemberg, christliche Bezüge im Unterricht zugelassen, dann muss die Schule „auch für andere religiöse und weltanschauliche Werte offen sein“, lautet die Weisung aus Karlsruhe. Werden dagegen religiöse Symbole bei LehrerInnen untersagt, „müssen Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften dabei gleichbehandelt werden“.

Genau um diese Gleichbehandlung sicherzustellen, forderte das Verfassungsgericht nämlich ein Gesetz. Die RichterInnen fürchteten, dass bei Einzelfall-Entscheidungen durch Schulen, Schulämter oder Gerichte letztlich Willkür und Diskriminierung vorherrschen könnten. Die VerfassungshüterInnen haben wohl nicht damit gerechnet, dass die Diskriminierung nun in Baden-Württemberg offen zum Gesetz erhoben werden soll.

Zur Rechtfertigung wird immer wieder eine Passage des Karlsruher Urteils angeführt: Danach können die Länder „Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre mehr oder weniger starke religiöse Verwurzelung“ berücksichtigen. Doch das ist kein Freibrief für die Privilegierung einer bestimmten Religion. Die regionalen Unterschiede sollen nur erklären, warum es in den Bundesländern unterschiedliche Regeln zur Kopftuchfrage geben kann. Die Regelungen selbst müssen sich dann aber entweder am pluralen oder am neutralen Modell orientieren und dabei die Gleichbehandlung der Religionen beachten.

Das ist auch nur konsequent. Schließlich ist das Verbot religiöser Symbole nur zu einem Zweck zulässig: zur Wahrung des Schulfriedens und zur Vermeidung von Konflikten. Dass aber ein einseitiges Kopftuchverbot eher das Gegenteil erreicht, liegt auf der Hand. Jedes Kreuz bei einer Lehrkraft würde so plötzlich zum Symbol einer fremdenfeindlichen Mehrheitsgesellschaft. Muslimische SchülerInnen, die in manchen Klassen schon die Mehrheit stellen, würden wohl bald auf solche Kreuze genauso aggressiv reagieren, wie CDU-PolitikerInnen heute auf das Kopftuch.

Mit einseitigen Verboten lässt sich der Schulfrieden aber garantiert nicht sichern. Wer sich auf Demokratie, Grundrechte und das aufgeklärte Abendland beruft, sollte nicht vergessen, dass das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz ein Grundgedanke der Aufklärung war. Annette Schavan ist deshalb nicht die Retterin, sondern eine Schande des Abendlandes.

Auch Justizministerin Werwigk-Hertneck ist nicht viel besser. Die FDP-Frau ist wie Schavan für eine Privilegierung des Christentums. Dies soll nach ihrer Meinung zwar nicht explizit im Gesetzestext stehen, gegen eine entsprechende Klarstellung in der Begründung hätte sie aber nichts. So soll das Gesetz bei einer Prüfung in Karlsruhe mehr Chancen haben. Zum Glück sind VerfassungsrichterInnen selten begriffsstutzig.

Doch warum bereitet man in Stuttgart ein Gesetz vor, das in Karlsruhe absehbar scheitern dürfte? Es gibt nur eine Erklärung: Man hält ein Kopftuchverbot für populär – zumindest bei der eigenen Klientel. Mit der Ausgrenzung von Minderheiten macht man Stimmung und überlässt die Durchsetzung von Grundrechten dann dem Bundesverfassungsgericht.

Leider sind auch viele SozialdemokratInnen und Grüne für ein Kopftuchverbot, weil das Tuch ein Symbol für die Unterdrückung der Frau im Islam sei. Doch wenn die Kopftuchpflicht im Iran schlecht ist, dann ist ein Kopftuchverbot in Stuttgart und Berlin nicht automatisch gut. Das Verbot schadet eben nicht patriarchalischen Männern, sondern Frauen, denen damit der Zugang zu pädagogischen Berufen verwehrt wird.

Das Verfassungs-gericht hat die Ausgrenzung einer Religion ausdrücklich verboten

Das Verfassungsgericht hat den feministischen KopftuchgegnerInnen bereits im September eine Absage erteilt. Das Kopftuch könne, je nach Trägerin, verschiedene Aussagegehalte haben, hieß es. Es kann deshalb auch nicht verboten werden, indem ihm ein bestimmter – fundamentalistischer – Gehalt von Staats wegen unterstellt wird. Nur die Vermeidung von Schulkonflikten durch die Verpflichtung aller LehrerInnen auf Neutralität ist zulässig.

Und dabei ist Karlsruhe verfassungsrechtlich schon bis an die Grenze des Erträglichen gegangen. Es kommt für das Verfassungsgericht gerade nicht darauf an, dass die LehrerInnen selbst Konflikte provozieren. Es genügt die Rücksicht des Gesetzgebers auf Vorurteile, die in der Gesellschaft herrschen.

Eben deshalb ist aber auch die Gleichbehandlung der Religionen so wichtig. Sie macht den überwiegend christlich sozialisierten Abgeordneten die Wirkung eines Eingriffs deutlich und schützt auf diese Weise vor schikanösen Auswüchsen.

CHRISTIAN RATH