: Kirschkern vor BGH
Ein Kirschkern im Kuchen hat den BGH beschäftigt. Wer haftet, wenn beim Draufbeißen ein Zahn abbricht? Die backkundigen RichterInnen entschieden zugunsten eines Bäckers. Sicherheit gewähre nur das Kirschsieben, dann bliebe aber nur Saft. Und die Untersuchung jeder Kirsche sei wegen des Aufwands nicht zumutbar.