Beipackzettel für „sinnstiftende“ Arbeit

Die Kölner Liga der Wohlfahrtsverbände legt einen Forderungskatalog für 1-Euro-Jobs vor, mit dem Mindeststandards gewahrt bleiben sollen. Über einen Beirat wollen die Verbände darüber wachen, dass das Prinzip der Freiwilligkeit befolgt wird

von Susanne Gannott

Alle reden von 1-Euro-Jobs: Aber wie sollen die konkret aussehen? Schon länger ist klar, dass die Kölner Wohlfahrtsverbände generell bereit sind, solche Jobs anzubieten. Allerdings nicht um jeden Preis. Ihre Bedingungen hat die Kölner Liga, eine Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, in ihrem gestern vorgestellten Forderungskatalog festgelegt. Das Positionspapier, das die Kölner von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in NRW übernommen haben, sei als Selbstverpflichtung zu sehen, „aber auch als Mindestanforderung an die Stadt Köln und die Kölner Agentur für Arbeit“, erklärte Marc Ruda, Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes.

Wesentlich für die Kölner Liga sei, dass es sich bei den Jobs um „Integrationsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt“ handelt, befand Peter Krücker, stellvertretender Direktor im Kölner Caritasverband. Das bedeute: Die Kriterien der Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit und Freiwilligkeit „müssen erfüllt sein“. Es dürfe nicht sein, dass reguläre Arbeitsplätze wegen der „Zusatzjobs“ abgebaut werden. Und es gehe auch nicht, dass die Arbeitsagentur (AA) den Verbänden einfach jemanden zuteilt. „Der Mensch muss das wollen und der Träger muss auch mit diesem Menschen einverstanden sein“, meint Krücker.

Zusätzlich haben sich die Wohlfahrtsverbände vorgenommen, nur für den jeweiligen Teilnehmer „sinnstiftende“ Tätigkeiten anzubieten. „Die Menschen müssen erkennen, dass sie dieses Tun beruflich weiterbringt“, so Krücker. Dazu müssten die Teilnehmer neben ihrer Arbeit auch für sie passende Qualifizierungsangebote, Schulungen und Kurse von der AA angeboten bekommen. Um die Einhaltung dieser Standards zu kontrollieren, fordern die Verbände die Einrichtung eines Beirats, wie ihn auch die AA schon vorgeschlagen hat.

So manche grundsätzlichen Bedenken gegen Hartz IV seien damit freilich nicht vom Tisch, betonten die Verbandsvertreter. So hätten die Wohlfahrtsverbände schon während des Gesetzgebungsverfahrens vergeblich auf der Freiwilligkeit der „Arbeitsgelegenheiten“ gepocht, erklärte Krücker. „Jetzt müssen wir erst mal mit dem Gesetz leben“, meinte Monika Dierksmeier vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Trotzdem seien die Verbände weiter in der Pflicht, befand Monika Kleine vom Sozialdienst katholischer Frauen. Sie müssten etwa über den Beirat darüber wachen, dass Teilnehmer von der AA nicht willkürlich zu unpassenden Maßnahmen gedrängt werden.

Weiter kritisch sehen die Wohlfahrtsverbände auch das strukturelle Problem der Arbeitslosigkeit. „Wir selber können keine zusätzlichen Arbeitsplätze zaubern“, betonte Krücker. Hier seien Politik und Wirtschaft weiter gefragt, ergänzte Ulli Volland, Geschäftsführerin der Kölner Arbeiterwohlfahrt. Sonst würden die Menschen natürlich frustiert, wenn sie im Anschluss an die sechs bis 12 Monate „Zusatzjob“ wieder nach Hause gehen müssten. „Für diese Zeit danach muss die Arbeitsagentur mehr tun als bisher“, meldete Krücker vorsichtige Kritik an. Die Verbände selbst könnten lediglich garantieren, dass sie keine Arbeitsplätze wegen der Jobs abbauen. Diese Selbstverpflichtung müsse der geplante Beirat besonders scharf kontrollieren.

Vor allem die Beiratsidee war es, die auch das Kölner Amt für Diakonie bewogen hat, bei den 1-Euro-Jobs mitzumachen, erklärte Helga Blümel, Leiterin der Sozialen Dienste bei der evangelischen Wohlfahrt. Innerhalb ihres Verbands war die Hartz-„Reform“ bislang besonders heftig umstritten. „Jetzt sind wir erstmal mit Vorsicht dabei.“