Tücken & Lücken (2)
: Minijobs – mit Hartz IV megaout

Womit wir rechnen müssen. Worauf wir bestehen können. Immer mittwochs erklärt uns die Solidarische Hilfe e.V. die Tücken und Lücken von Hartz IV

Mit dem SGB II werden sich auch die Freibeträge für Arbeit drastisch verändern. Die gewohnten 165 Euro aus der Arbeitslosenhilfe oder auch den Freibetrag nach Paragraph 76 (74 bis 148 Euro) aus der Sozialhilfe können wir vergessen.

Mit dem SGB II wird es erstens komplizierter und zweitens meistens deutlich schlechter. Zur Berechnung dessen, was dem Leistungsbezieher „netto“ von seinem Job verbleibt, benötigen wir drei Schritte.

1. Aus dem Verhältnis von Bruttolohn und dem um die Werbungskosten bereinigten Nettolohn wird ein Faktor gebildet. Bei einem Bruttolohn von 820 und einem entsprechenden Nettolohn von 650 Euro beträgt nach dem Abzug der Fahrtkosten (37,80) und einer Pauschale von 15,33 dieser Faktor 0,7279.

2. Das Bruttoeinkommen wird in drei Schichten zerlegt.Beispiel:– 1 bis 400 Euro mal Faktor (x): davon 15 Prozent. – 401 bis 900 Euro mal Faktor (x): davon 30 Prozent.– 901 bis 1.500 Euro mal Faktor (x): davon 15 Prozent.

Das so zerlegte Brutto-Einkommen ergibt pro Schichtung Teilfreibeträge. Deren Addition ergibt den Gesamtfreibetrag. Für die ersten 400 Euro vom Brutto wird 400 mal 0,7279 mal 0,15 gerechnet, das ergibt 43,67 Euro.Für die nächsten 500 Euro in unserem Fall 420 mal 0,7279 mal 0,30. Das ist gleich 91,72 Euro. Der Gesamtfreibetrag beläuft sich also auf 135,39 Euro.

3. Zusätzlich können eine Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro, die Fahrtkosten und der Gewerkschaftsbeitrag abgezogen werden.

Fazit: Die neue Berechnungsformel hat den Faktor des Selbstbehalts aus Erwerbseinkommen deutlich verändert. Künftig verbleiben dem Zeitungszusteller mit 200 Euro netto statt 165 Euro einschließlich Pauschale noch 37 Euro. Ein Viertel dessen, was er heute als Zuverdienst zur Arbeitslosenhilfe behält. Selbst bei der Sozialhilfe hätte er heute noch ganze 85 Euro frei – mehr als das Doppelte des Arbeitsanreizes nachHartz IV. Nach oben wird der Freibetrag allerdings leicht verbessert. Je nach Steuerklasse und Fahrtkosten, kann es bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro zu einem Freibetrag von 228 Euro kommen. Dieser liegt über den zirka 148 Euro, die die Sozialhilfe heute maximal zulässt. Den meisten der drei Millionen LeistungsbezieherInnen mit geringfügigem Nebenjob dürfte damit der Spaß am Arbeiten nach dem 1. Januar vergehen. Sie gehören zu den klaren Verlierern durch Hartz IV.