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Archiv-Artikel

6 Jahre Haft für Marinesoldat

KIEL dpa ■ Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Marinesoldatin hat das Landgericht Kiel den Angeklagten gestern wegen Totschlags im Affekt zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der 20-jährige Zeitsoldat hatte gestanden, seine damals 19-jährige Vorgesetzte in der Nacht zum 18. Dezember 2003 nach einem gemeinsamen Diskobesuch in ihrer Kammer an Bord des Minentaucherbootes „Mühlhausen“ erwürgt zu haben. Was in der Tatnacht an Bord genau passierte, habe die Kammer nicht klären können, sagte der Vorsitzende Richter. Auch weshalb der Angeklagte die junge Frau tötete, blieb unklar. Möglich sei nach Ansicht eines jugendpsychiatrischen Gutachters das Phänomen, dass ein positives Verhalten bei Annäherung in Aggression umschlagen könne. Die Mordanklage der Staatsanwaltschaft sei nicht haltbar gewesen. Mordmerkmale wie Verdeckungsabsicht oder Heimtücke seien nicht nachweisbar.