: STAATSZIEL ÖKO
Heute vor zehn Jahren stimmte der Bundestag für die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung […]“, heißt es seitdem im Artikel 20 a Grundgesetz. TAZ