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Archiv-Artikel

Megafone bei Demos erlaubt

Der Einsatz von Megafonen bei einer Demonstration gegen ein Sommerfest der Bundeswehr in Hannover hätte nicht verboten werden dürfen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Berufung der Polizeidirektion Hannover gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen. Per Verfügung waren den Demonstranten so genannte elektroakustische Hilfsmittel verboten worden. Das Verwaltungsgericht hatte das Verbot als unverhältnismäßig angesehen. Die 1. Panzerdivision hatte im Juli 2006 zum „Sommerbiwak“ eingeladen. DPA