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Archiv-Artikel

EU: Dienstzeiten national regeln

BRÜSSEL ap ■ Der Bereitschaftsdienst von Ärzten in deutschen Kliniken könnte künftig doch nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Die EU-Kommission in Brüssel will schon Ende des Monats anregen, die geltende Richtlinie zu ändern, wie es gestern in Brüsseler Kreisen hieß. Nach einer Beratungsphase will die Kommission demnach noch vor der Europawahl im Juni 2004 einen Änderungsvorschlag vorlegen. Sollte der Vorschlag Gesetz werden, wäre ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinfällig, nach dem der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit angerechnet werden muss. Nach den Vorstellungen der zuständigen EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou sollen die Mitgliedstaaten künftig selbst darüber entscheiden können, wie sie einen Bereitschaftsdienst einstufen wollen, wie es in der Kommission weiter hieß. Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom 9. September auf eine EU-Richtlinie von 1993 bezogen, nach der ein Beschäftigter auch dann arbeitet, wenn er sich für seinen Arbeitgeber bereithalten muss. In der Richtlinie wurde zudem festgehalten, dass die EU-Kommission nach zehn Jahren eine Bewertung vornimmt und falls nötig Änderungen vorschlägt.