CSU plant Strafrente für Kinderlose

Wer keine Kinder hat, muss nach CSU-Plänen einen höheren Rentenbeitrag zahlen. Eltern werden doppelt belohnt

MÜNCHEN dpa/AP/taz ■ Die CSU will bei der Rente eine Art Strafbeitrag für Kinderlose einführen. Danach sollen Kinderlose jährlich 5,6 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Gleichzeitig würden Eltern mit Kindern unter 12 Jahren monatlich einen Zuschuss von 50 Euro erhalten.

Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sagte bei der Vorstellung des neuen Rentenkonzepts der CSU, die Umverteilung von Kinderlosen zu Eltern sei ein Gebot der Gerechtigkeit und „eine Kernbotschaft unseres Konzepts“. Dem Vorschlag der CDU, die zusätzliche Familienförderung aus Steuermitteln zu bezahlen, erteilte er eine Absage. Aus der CDU kam scharfe Kritik.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Hildegard Müller sagte, die CSU wolle offenbar Kinderlose bestrafen. Parteichefin Angela Merkel ergänzte, sie wolle zunächst den eigenen Parteitag in zwei Wochen in Leipzig abwarten – und erst danach Gespräche mit der CSU aufnehmen, um die Sozialkonzepte „abzugleichen“.

Der Rentenbeitrag für Kinderlose würde nach den Plänen der CSU ab 2005 von heute 9,75 auf 12,7 Prozent steigen. Der Anteil für Eltern solle dagegen maximal zehn Prozent betragen. Die CSU will gleichzeitig die Kindererziehung bei der Rente stärker berücksichtigen. Künftig sollten sechs Jahre anrechnungsfähig sein. Das wäre doppelt so viel wie die bisherigen drei Jahre, die einer Monatsrente von rund 78 Euro entsprechen. Die Verdoppelung der Anrechnungszeiten würde 6,6 Milliarden Euro kosten. Sie will die CSU aufbringen, indem sie bei den Witwenrenten für Kinderlose kürzt.

Es bestehen durchaus Chancen, dass sich die CSU-Idee langfristig durchsetzt, Kinderlose überproportional an der Rentenfinanzierung zu beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zur Pflegeversicherung im April 2001 entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstoße, Eltern und Kinderlose gleichzubehandeln. Der brisante Zusatz damals: Die Bedeutung des Urteils „werde auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen sein“.

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