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Archiv-Artikel

und sonst? Glaube und Leben der Muslime

Von GES

Um das Jahr 610 nach Christus hatte Muhammad (570–632) in seiner Heimatstadt Mekka ein erstes Offenbarungserlebnis. Er verkündete die Botschaft des Islam. Dieses arabische Wort ist abgeleitet vom Verb aslama (sich hingeben). Ausgedrückt wird damit das „Sich-Ergeben“ des Gläubigen in den Willen Gottes, des alleinigen Schöpfers Allah (vom Arabischen al-ilah = der Gott). Seinem Gesetz, der Schari’a, gebührt Gehorsam. Muhammad leitete ein staatsähnliches Gemeinwesen auf der Grundlage eines gemeinsamen religiösen Bekenntnisses. Seine Lehre verbreitete Muhammad auch durch Eroberungen.

Der Prophet hatte keinen klaren Nachfolger für sich bestimmt, weshalb es nach seinem Tod zu einer grundlegenden und bis heute anhaltenden Spaltung des Islam kam. Seitdem gibt es den sunnitischen (Sunna) und den schiitischen Islam (Schia). Im sunnitischen Islam werden die ersten vier Kalifen (chalîfa) als rechtgeleitet und legitime Nachfolger Muhammads angesehen. Bis zur Zerstörung Bagdads durch die Mongolen 1258 funktionierte das Kalifatssystem. Danach war ein einheitliches islamisch-arabisches Reich – trotz der Kalifen im Osmanischen Reich – endgültig Geschichte.

Die Schia dagegen geht davon aus, dass eigentlich Imam Ali, ein Cousin und Schwiegersohn des Propheten, der legitime Nachfolger Muhammads und damit das politische und spirituelle Oberhaupt der Gläubigen gewesen sei. Die Schia spaltete sich, dominierend ist heute die Zwölferschia. Nach dieser Lehre ist der Zwölfte Imam Muhammad al-Mahdi 874 nach Christus „in die Verborgenheit“ eingegangen. Seine Rückkehr als endzeitlicher Erlöser wird bis heute erwartet.

Die wichtigsten Frömmigkeitsformen des Islam sind die so genannten Pfeiler des Islams: a) Die schahâda, das Glaubensbekenntnis. Es lautet: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott (Allah) und dass Muhammad der Prophet Gottes ist.“ b) Das Gebet (salât) unterteilt sich in drei Pflichtgebetsarten: den Festgebeten, dem Freitagsgebet bei einem Vorbeter (imâm) und die fünf täglichen Pflichtgebete, vor dem Sonnenaufgang, mittags, nachmittags, in der Dämmerung und der Nacht. c) Das Fasten (saum). Im Fastenmonat Ramadân haben sich alle Muslime tagsüber des Essens, Trinkens und Geschlechtsverkehrs zu enthalten. Reisende, Kranke und Frauen in der Schwangerschaft oder Stillzeit sind vom Fasten befreit. d) Das Pflichtalmosen (zakât). Umstritten ist, wie hoch die Pflichtzahlung ist. Relativ unumstritten ist, dass wohlhabende Muslime in der Stadt 2,5 Prozent ihres Vermögens zahlen sollen. Ob die staatliche Steuerpflicht die zakât ersetzt, darüber herrscht Dissens. e) Die Pilgerfahrt nach Mekka (haddsch): So es das Einkommen und die Gesundheit erlauben, ist jede(r) Muslim(a) verpflichtet, mindestens einmal im Leben nach Mekka zu pilgern – die Stadt gilt im Islam als heiliges Zentrum der Welt. GES