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Archiv-Artikel

Arztbesuch auf Raten

Bundesrat billigt Zuzahlungsdarlehen für Heimbewohner

BERLIN dpa ■ Auf Sozialhilfe angewiesene Heimbewohner sind von direkten Zuzahlungen für Arztbesuche und Medikament künftig befreit. Sie bekommen die Eigenbeteiligung ratenweise von ihrem Taschengeld abgezogen. Der Bundesrat billigte am Freitag die schon vom Bundestag beschlossene Neuregelung. Das Gesetz sieht vor, dass Sozialhilfeträger zu Jahresbeginn für die Zuzahlungen der Sozialhilfeempfänger an die Krankenkassen in Vorlage treten und sich den Betrag dann in niedrigen Monatsraten zurückholen. Damit fand die massive Kritik von Betroffenen und Sozialverbänden seit In-Kraft-Treten des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes Gehör: Diese hatten bemängelt, dass die bisherige Zuzahlungspraxis die meist chronisch Kranken zu Jahresbeginn finanziell überfordere.