Kritik an Wohnregelung

Die Arbeitsgruppe Notruftelefon, die sich um Hartz-IV-Empfänger kümmert, die wegen zu hoher Miete von einem Zwangsumzug bedroht sind, hat dem Senat fehlende Standhaftigkeit vorgeworfen. Denn für die Mehrheit der 32.000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften bedeuten die seit März geltenden neuen „Ausführungsbestimmungen Wohnen“ mehr Druck und weitere Unsicherheit, so das Fazit einer Pressekonferenz am Mittwoch. Hauptkritikpunkt ist die Verkürzung der Frist für die Senkung der Mietkosten von einem Jahr auf sechs Monate. Der Senat hätte offensiv für eine bundesweite Anhebung der Frist auf ein Jahr eintreten sollen, statt vor der Kritik von Bundesrechnungshof und Bundespolitik einzuknicken, sagte Eva Willig vom Notruftelefon. „Die Menschen sind verunsichert und verschulden sich, um in ihrer Wohnung zu bleiben“, konstatierte die Soziologin Karin Baumert nach der Auswertung einer Umfrage unter Betroffenen. Dafür wurden rund 2.000 Fragebögen vor Anlaufstellen von Erwerbslosen verteilt, allerdings wurden nur knapp 50 ausgefüllt zurückgesandt. PNO