Frauen ohne Recht

Verwaltungsgericht lehnt Antrag des 1. Frauenhauses ab: Kein Anspruch auf weitere Förderung durch die Stadt

Schwerer Schlag für das 1. Frauenhaus: Wie das Hamburger Verwaltungsgericht gestern entschieden hat, kann die von Schließung bedrohte Fluchtstätte keine finanzielle Förderung über das Jahr 2004 hinaus beanspruchen. Der Trägerverein „Frauen helfen Frauen“ könne nur verlangen, dass die zuständige Sozialbehörde „ermessensfehlerfrei“ über seinen Antrag auf weitere Zuwendungen entscheide. Bei der Ablehnung des Antrags sei der Behörde aber kein Rechtsfehler unterlaufen.

Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Der CDU-Senat hatte erst im Mai angekündigt, das 1. Frauenhaus zum Jahresende zu schließen. Dagegen hatte der Trägerverein beim hiesigen Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung eingereicht.

Das 1. Hamburger Frauenhaus war die zweite Einrichtung dieser Art bundesweit. Seit mehr als 20 Jahren bietet es misshandelten Frauen und ihren Kindern Schutz vor den Gewalttätern. Wie das 1. Haus sind auch die übrigen fünf Fluchtstätten in Hamburg seit Jahren durchgehend überbelegt. wei