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Archiv-Artikel

Herner für eigenes Interesse

Die Klage der Stadt Herne gegen die Forensik wurde abgewiesen. Gesundheitsministerin Fischer sieht den Bescheid als positives Signal. Herne kündigt derweil den Gang vor eine höhere Instanz an

VON HOLGER PAULER

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern die Klage der Stadt Herne gegen die Bezirksregierung Arnsberg wegen des Baus einer forensischen Klinik im Ortsteil Eickel abgewiesen. „Die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen verstößt nicht gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Stadt“, hieß es in der mündlichen Begründung. Das Verwaltungsgericht gab dem Ministerium in allen Punkten recht. „Die Behebung der existenten Engpässe im Maßregelvollzug sei im Interesse der Patientinnen und Patienten wie auch im Interesse der Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes unverzichtbar und dulde keinen weiteren Aufschub“, hieß es in der Begründung. Um das weitere Verfahren zu verkürzen, wurde der Stadt Herne vorzeitig die Möglichkeit zur Berufung vor der nächst höheren Instanz zugebilligt. Mit der schriftlichen Urteilsverkündung wird nächste Woche gerechnet.

Die Stadt Herne hatte als Begründung für ihre Klage baurechtliche Bedenken gegen den Bau auf dem ehemaligen Gelände der Schachtanlage Pluto/Wilhelm in Bickern als Begründung angegeben. Jutta Daniel, Sprecherin der Stadt Herne, kündigte an, dass „die Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil einlegen wird“. Eine entsprechende Empfehlung werde dem Rat in seiner Sitzung am 14. Dezember vorgelegt. „Wir werten es als wichtiges Zeichen, dass das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen hat“, sagte Oberbürgermeister Horst Schiereck (SPD). In der Vergangenheit hatten die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen die Klage der Stadt unterstützt.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) bewertet das Urteil positiv: „Der Maßregelvollzug ist eine sehr schwierige öffentliche Aufgabe von besonderem Interesse, der wir uns stellen müssen.“ Das Land nehme innerhalb des Konzepts des dezentralen Ausbaus des Maßregelvollzugs in NRW die Fragen der Sicherheit und des Opferschutzes sehr ernst, so die Ministerin weiter. „Wir haben die Standorte und Grundstücke im Hinblick auf Bedarf und Lage sorgfältig geprüft.“ Unter der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sollen in Herne 90 Plätze zur Regionalversorgung psychisch kranker Straftäter im Bereich des Landgerichts Bochum entstehen. Landesweit sollen bis zum Jahr 2007 an insgesamt sechs neuen Standorten, neben Herne auch in Dortmund, Essen, Duisburg und Münster, 460 zusätzliche Plätze eingerichtet werden. In NRW fehlen derzeit 700 Behandlungsplätze.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Streit um den Neubau der Forensik in Herne gegeben. Die Gründung eines Planungsbeirats zur Forensik scheiterte bislang an der CDU-Mehrheit in der Landschaftsversammlung des LWL. Die Christdemokraten hatten die Gründung des Beirats zunächst über die Kommunalwahl im September hinaus vertagt. Begründung: ohne Gerichtsentscheid gebe es auch nichts zu planen. Die nächste Sitzung des LWL-Gesundheitsausschusses am 24. November findet unter anderen Voraussetzungen statt. „Wir wollen in gemeinsamen Gesprächen vor Ort, die Bevölkerung von der Notwendigkeit eines Planungsbeirats zu überzeugen“, sagte Angelika Wahrheit vom Gesundheitsministerium. Dem Ministerium sei es vor dem Hintergrund des Gerichtsentscheids an einer gemeinsamen Lösung gelegen.