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Archiv-Artikel

Neues Wohnkonzept kommt ins Rollen

Die ersten Flüchtlinge konnten dieses Jahr in Mietwohnungen umziehen, vermeldet Kölns Sozialdezernentin. Flüchtlingsrat begrüßt den Beginn der Umsetzung der neuen Flüchtlingspolitik, mahnt aber schnellere Arbeit der Ämter

Köln taz ■ „Für den Anfang ganz gut!“, kommentierte Claus-Ulrich Prölß vom Kölner Flüchtlingsrat die Erfolgsmeldung von Marlis Bredehorst. „Bereits 326 Flüchtlinge konnten in diesem Jahr in Privatwohnungen ziehen“, berichtete die Sozialdezernentin bei der Sitzung des Kölner Flüchtlingsrates am Mittwoch. Sie war gekommen, um über den Stand der Umsetzung des dreistufigen Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge und die neue Dienststelle für das Asylbewerberleistungsgesetz zu diskutieren.

Bredehorst stellte klar, dass allein das Sozialamt entscheidet, ob ein Flüchtling aus dem Wohnheim in eine Wohnung ziehen darf und ihr Amt die Miete übernimmt. Dabei seien mehrere Kriterien zu erfüllen. Ein mindestens dreijähriger Aufenthalt in Köln sei die Grundvoraussetzung. Darüber hinaus müssten Wohnversorgungsbetrieb und Sozialamt dem Flüchtling „Integrationswillen“ und „Wohnfähigkeit“ bescheinigen, sagte Bredehorst. Sie fügte hinzu, dass sie für das nächste Jahr nicht wesentlich mehr Umzüge erwarte. „In Köln gibt es zu wenig Mietwohnungen im niedrigen Preissektor. Deshalb hat die Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum höchste Priorität.“

Claus-Ulrich Prölß sah das Problem anders und forderte eine Forcierung der Umzüge durch ein geordnetes Verfahren. „Die Aufgabe des Sozialamtes ist es, bei Vorliegen der Auszugskriterien die Genehmigung zu erteilen“, so Prölß. Bislang sei dies allerdings oft nicht der Fall, ergänzte sein Mitarbeiter Thomas Zitzmann. Er kenne Fälle, „wo Flüchtlinge Wohnungen gefunden hatten und auch die Ämter einer Bewilligung des Umzuges in eine Privatwohnung nichts entgegenzusetzen hatten“. Trotzdem sei von den Behörden keine Entscheidung getroffen worden und die Umzüge deshalb nicht zustande gekommen.

Doch nicht nur bei der Genehmigung der Umzüge, einem wichtigen Bestandteil der „neuen Flüchtlingspolitik“, sondern auch bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gibt es Probleme. Zitzmann kritisierte, dass Behörden in einigen Fällen ihre Entscheidung über Leistungsverweigerung oder Leistungswiedergewährung nicht schriftlich mitteilten. „So entsteht eine Schutzlücke für die Betroffenen, weil sie keinen Widerspruch einlegen können.“ Für die Flüchtlinge bedeutet das konkret, dass sie unter Umständen kein Geld für ihren Lebensunterhalt erhalten.

Die Probleme sind der Verwaltung bekannt. „Die Mitarbeiter der Bezirkssozialämter waren zum Teil fachlich mit dem Asylbewerberleistungsgesetz überfordert“, gab Bredehorst zu. Deshalb habe man jetzt eine neue Dienststelle im Bezirksrathaus Kalk eingerichtet, die alle Flüchtlinge und Asylbewerber betreut, die Leistungen erhalten. Bredehorst erwartet sich davon mehr Kompetenz und schnellere Arbeit, so dass Flüchtlinge und Asylbewerber in Zukunft zügig die Mittel erhalten, auf die sie ein Anrecht haben. Ciler Firtina