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Archiv-Artikel

Kita II

Von KAJ

Die Prioritäten, nach denen die Kita-Gutscheine vergeben werden, widersprechen möglicherweise dem „Gerechtigkeitsgedanken“. Die entsprechende „Kinderförderungsverordnung“ des Senats könnte daher in einem Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) gekippt werden. Darauf wies das VG in zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen hin. Beide Male wurden die Eilanträge von Eltern abgelehnt. In dem ersten Fall wurde entschieden, dass der Besuch eines Betriebskindergartens nicht zu einem Gutschein nach Prioritätsstufe 4 berechtigt. Berufstätige Eltern könnten hier deshalb keine „Fortsetzung der Förderung“ beantragen, sondern müssten nach Priorität 5 einen derzeit aussichtslosen Erstantrag stellen. In dem zweiten Beschluss wurde der Antrag eines Paars abgewiesen, das nach Ende der Erziehungszeit für ihr Kind einen Gutschein benötigte. KAJ