: Einspruch, Herr Bundeskanzler
BERLIN taz ■ Die Länderkammer hat gestern getagt und Gesetzentwürfe des Parlaments durchgewinkt oder abgelehnt. Alle Beschlüsse im Überblick:
Renten-Notprogramm: Abgelehnt. Die rot-grünen Pläne, die Altersbezüge für die rund 20 Millionen Rentner erst am Monatsende auszuzahlen, wurden vorerst gestoppt. Außerdem lehnte der Bundesrat die Nullrunde für Rentner im kommenden Jahr ab sowie den Vorschlag, die Rentner ab 2004 die Beiträge zur Pflegeversicherung komplett selbst zahlen zu lassen. Doch letztere Punkte sind nicht zustimmungspflichtig. Sie können von der Koalition im Bundestag mit über 50 Prozent der Stimmen, der so genannten Kanzlermehrheit, durchgesetzt werden.
Handwerksordnung: Dagegen. Nach Willen von Rot-Grün soll der Meisterzwang für die Inhaber von Handwerksbetrieben stark gelockert werden. Die Unionsländer argumentieren, der Meisterbrief habe sich bewährt.
Antiterrorgesetz: Abgeblockt. Das Antiterrorgesetz, das auf eine Initiative der Europäischen Union zurückgeht, ging den Ländern nicht weit genug. Der Bundestag kann den Einspruch mit absoluter Mehrheit zurückweisen.
Sexualstrafrecht: Zurückgewiesen. Die Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und hilflosen Menschen sollen verschärft und die Verbreitung von Kinderpornografie eingedämmt werden. Die unionsgeführten Länder wollen noch härtere Regelungen. Der Bundestag kann den Einspruch mit der Kanzlermehrheit zurückweisen.
Gentechnikrecht: Kontra. Genehmigungsverfahren über Anbau und Aussaat gentechnisch veränderter Pflanzen sollen nach mehrheitlichem Willen des Bundesrats nicht vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz verlagert werden. Mit absoluter Mehrheit kann der Bundestag den Einspruch zurückweisen.
Steuerverfahren: Gebilligt. Ab 2004 können Arbeitgeber unter anderem ihre Lohnsteuerbescheinigungen per E-Mail an die Finanzämter senden. Begrenzt wird die Steuerfreiheit für Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bei hohen Einkommen. Dies betrifft vor allem Sportprofis.
Rund ums Auto: Bejaht. Autos dürfen künftig in der ersten halben Stunde gebührenfrei geparkt werden. Taxis können auch eine andere Farbe haben als hellelfenbein. Und 17-Jährigen soll erlaubt werden, gleich nach der Fahrprüfung in Begleitung einer mindestens 30 Jahre alten Person zu chauffieren.
Väter: Gestärkt. Unverheiratete Väter, die mit ihrem Kind eine Weile zusammengelebt haben, können auch nach der Trennung von der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen.