: Flughafen Düsseldorf sorgt erneut für Ärger
Das neue Genehmigungsverfahren um die Ausweitungen von Starts und Landungen auf dem Düsseldorfer Flughafen verärgert die Betroffenen. Ausgerechnet über die Weihnachtsfeiertage sollen die Unterlagen ausliegen
DÜSSELDORF taz ■ Der Zeitplan, den die Bezirksregierung Düsseldorf für das Genehmigungsverfahren um mehr Starts und Landungen am Düsseldorfer Flughafen festgelegt hat, verärgert die Betroffenen. Dass die Bürger ausgerechnet in der Weihnachtszeit die Unterlagen einsehen sollten, nennt Oliver Keymis, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag, „einen gezielten Akt, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Beteiligung zu verweigern“.
Die für das Genehmigungsverfahren zuständige Behörde hatte gestern bekannt gegeben, die Unterlagen werden zur Einsicht vom 13. Dezember bis zum 13. Januar nächsten Jahres in den 14 betroffenen Kommunen auslegen, die Einwendungsfrist ende am 11. Februar 2005. Im Verfahren beantragt die Flughafengesellschaft Düsseldorf die Erweiterung von Starts und Landungen am Flughafen von jetzt 122.000 auf zukünftig 131.000 Bewegungen. Mit der Terminierung der Frist erweise die Bezirksregierung dem Flughafen „einen Bärendienst“, sagt Keymis, denn als Folge verhärteten sich die Fronten zwischen den Beteiligten.
Hans -Peter Schröder, Sprecher der Düsseldorfer Bezirksregierung, sagt, „die Behörde ist zur Neutralität verpflichtet“. Natürlich wäre es auch möglich gewesen, die Frist vier Wochen nach hinten zu verlegen, allerdings sei dem Flughafen daran gelegen, „das Verfahren möglichst schnell durchzuführen“. Renate Wildanger, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft NRW „Kampf dem Fluglärm“ e.V., bezeichnet die Handlungsweise der Bezirksregierung Düsseldorf als „Affront“.
Die Aktionsgemeinschaft prozessiert immer noch gegen die momentan durchgeführten Bewegungen am Flughafen. Der Verein hält den Status Quo von 122.000 Bewegungen pro Jahr nicht für „Angerlandvergleich“-konform. Im so genannten Angerlandvergleich einigten sich im Mai 1965 Gemeinden, Flughafengesellschaft und Verkehrsministerium vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Im Vergleich ist die so genannte „Einbahnkapazität“ geregelt, die vorsieht, dass die Nordlandebahn nur in Notfällen genutzt werden darf.
Schon der Status Quo mit 38 Starts und Landungen pro Stunde verletze diese Regelung, sagt Wildanger. „Es finden schon jetzt 70 Prozent der Landungen und 33 Prozent der Starts auf der Nordlandebahn statt“, sagt Wildanger. Wenn, wie vom Flughafen geplant, demnächst 45 Bewegungen pro Stunde stattfänden, stiegen diese Zahlen noch, sagt sie. Die geplante zusätzliche Ausweitung der Flüge in den späten Abend- und frühen Morgenstunden verschlimmerten die Lage noch. Dass die die Behörde von Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) die Unterlagen über die Weihnachtsfeiertage auslegt, wundert Wildanger nicht. „Wir haben mit ihm schon an vielen runden Tischen gesessen und uns über den Tisch ziehen lassen“, sagt sie. Dennoch will die Aktionsgemeinschaft bis zum Ende der Einwendungsfrist im Februar ihre Juristen in Stellung gebracht haben.
Die dürfen sich über die Weihnachtstage durch die in den insgesamt 14 betroffenen Kommunen ausgelegten Aktenberge wühlen. Nach Angaben des Sprechers der Bezirksregierung sei ein Großteil der ausgelegten Dokumente nur für ausgewiesene Spezialisten zu verstehen. „Ein Normalsterblicher kann mit einigen Unterlagen gar nichts anfangen“, sagt Schröder. Beispielsweise das Lärmschutzgutachten sei nur etwas für Experten. „Oder für Bürgerinitiativen, die einen Experten an der Hand haben“, sagt er. ELMAR KOK