behinderte : Ein berechtigter Aufschrei
Man kann das Land Berlin auch loben. Denn im Gegensatz zur großen Mehrheit der privaten Betriebe beschäftigt es überhaupt Schwerbehinderte. Im angemessenen Umgang mit ihren Mitarbeitern aber tun sich die Verwaltungen offenbar kaum leichter als die Privatwirtschaft. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Behinderten endlich einmal wirklich bevorzugt werden: Bei der Abschiebung in den Stellenpool.
Kommentar von Gereon Asmuth
Natürlich kann das Land bei seiner angespannten Haushaltslage nicht jeden Beschäftigten weiter auf seinem angestammten Platz arbeiten lassen. Eine flexible Weitervermittlung, wie sie der Stellenpool vorsieht, ist daher unumgänglich. Und selbstverständlich dürfen auch Behinderte davon nicht ausgenommen werden. Aber bei aller rotstiftbedingten Personalpolitik darf das Land seine soziale Verantwortung nicht komplett einsparen – schon gar nicht gegenüber einer Mitarbeitergruppe, die auf ein besonderes Verständnis angewiesen ist. Das aber leider fehlt – wie so oft.
Behinderte werden neben ihren körperlichen Einschränkungen immer noch zusätzlich durch die Ignoranz einer unsensiblen Mehrheitsgesellschaft behindert. Überproportional vom Stellenkarussell betroffen, müssen sie sich wie lästige Alibi-Mitarbeiter fühlen, die man wie einen schwarzen Peter bei erstbester Gelegenheit an die Nachbarbehörde abschiebt.
Erst nach dem berechtigten Aufschrei der Betroffenen fühlt sich die Verwaltung bemüßigt, bessere Regelungen für den Stellenpool zu schaffen. Das immerhin lässt hoffen. Aber es kommt – mal wieder – viel zu spät. Denn eine den speziellen Bedürfnissen dieser Mitarbeitergruppe gerechte Personalpolitik hätte eines solchen Aufschreis erst gar nicht bedurft.