Sieben Tage der Gewalt

Am Tag seiner Abschiebung, dem 4. März, wird Kokou D. in der JVA Fuhlsbüttel mit Wunden an Bauch und Rücken aufgefunden, die er sich mit Gürtel und Kleiderbügel zugefügt hat. Nachdem ein Notfalldienst die Wunden verpflastert hat und die Abschiebung fortgesetzt wird, rennt D. mit dem Kopf gegen die Zellenwand. Daraufhin wird er nackt an ein Bett gefesselt. Vor einer ärztlichen Begutachtung des Schädels schlägt er ihn erneut gegen die Knastmauern. Anschließend verbringt er fünf Tage in einer Einzelzelle, wo er jegliches Essen verweigert. Am 9. März wird er zur Haftprüfung in den Knast Holstenglacis gebracht. Die Richerin vermerkt, D. sei wegen „Suizidabsicht umgehend“ einem Arzt vorzuführen. Eine psychiatrische Untersuchung erfolgt wieder nicht. Zurück in der Zelle, stößt sich D. einen Kugelschreiber in den Hals und schlägt den Kopf gegen die Wand. Weil die Ausländerbehörde keine Bewachung stellt, wird er nach einer Not-OP im Marienkrankenhaus gleich nach der Narkose am 11. März für verlegungsfähig erklärt. Die JVA wie der Knast Holstenglacis verweigern wegen der Schwere der Verletzungen die Aufnahme. D. verbringt Stunden mit Kanüle in der Nase und Magensonde im Transporter, bevor ihn die Behörde aus der Haft entlässt. Jetzt ist das Marienkrankenhaus bereit, ihn wieder aufzunehmen. Es überweist D. an die Psychiatrie Ochsenzoll, wo er zwei Monate bleibt. wei