Über Gebühr

Baden-Württemberg: Seit 1997 gibt es Langzeitstudiengebühren in Höhe von 1.000 DM (511 Euro) im Semester. Die Einführung nachlaufender Studiengebühren am Beispiel Australien in Höhe von 500 Euro pro Semester wird geprüft. Bayern: Im Zweitstudium muss man in Bayern 511 Euro pro Semester bezahlen. Der neue Wissenschaftsminister Goppel ist für allgemeine Studiengebühren. Hamburg: Ab Sommersemester 2004 werden Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro erhoben. Hessen plant Langzeitstudien- und Zweitstudiumsgebühren sowie die Einführung weiterer versteckter Gebühren. Niedersachsen: Seit Sommersemester 2003 gibt es Langzeitstudiengebühren von 500 Euro. In NRW wurde 2003 ein Studienkontenmodell beschlossen. Ab 2004 werden Studierende im Alter, Langzeitstudierende und Studierende im Zweitstudium zur Kasse gebeten (ca. 650 EUR + den Semesterbeitrag). Ähnlich ist es in Rheinland-Pfalz. Saarland: Seit Wintersemester 2003/2004 müssen im Saarland Langzeitstudiengebühren von 500 Euro pro Semester gezahlt werden. Sachsen: Gebühren für das Zweitstudium. Auch in Sachsen-Anhalt soll es nach dem Willen der Landesregierung Studiengebühren geben: 500 Euro/Semester direkte Studiengebühren bei mehr als 4 Semestern Überschreitung der „Regelstudienzeit“. Auch Thüringen hat eine solche Regelung beschlossen. NELE HIRSCH/FZS

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