Manfred Q. ist vorbestraft
: Auch Matrosen haben eine Heimat

Zwei Jahre auf Bewährung, 150.000 Euro Geldbuße. So lautet das Urteil, das gestern das hiesige Landgericht über Manfred ‚Freddy‘ Quinn fällte. Dass man ihn tatsächlich wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis stecken würde, mag er befürchtet haben. Vielleicht dachte er auch bloß, zur Schau gestellte Reue erhöhe die Aussicht auf einen glimpflichen Ausgang.

Jedenfalls hatte sich der 73-Jährige, darüber berichtete auch diese Zeitung, noch vor dem ersten Prozesstag kräftig Asche aufs Haupt platziert. Und vor Gericht waren dann in der vergangenen Woche gar Tränen geflossen, und das eigens angelegte Bundesverdienstkreuz demonstrativ zur Disposition gestellt worden – als Verbrecher dürfe er derlei wohl nicht länger tragen, fischte der „La Paloma“-Weltrekordler nach Ehrbezeugungen.

Damit zog Quinn zwar einige Pöbeleien vom ähnlich angejahrten, indes kaum der Weisheit näher gekommenen Kollegen Heino auf sich. Kaum beeindruckt zeigte sich dagegen Hamburgs Justiz: Der Vorsitzende Richter befand, Quinn sei „mit einem blauen Auge davongekommen“. Und, mit Blick auf des Schlagersängers angebliche Unkenntnis in Steuerdingen: „Wir sind da skeptisch. Künstler sagen das gerne mal.“ Der nun vorbestrafte Freddy Quinn gab nach Verkündung an, sich groggy zu fühlen wie nach einem Boxkampf, empfand das Urteil aber als „fair“. aldi/Foto: dpa