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Archiv-Artikel

SPD will „abschließende Regelung“

AUSBÜRGERUNG Nachdem sie ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen hat, prüft die Innenbehörde jetzt ein Aufenthaltsrecht für zwei kurdische Kinder

Die Bremer Innenbehörde prüft, den beiden kurdischstämmigen Kindern Mahmut und Suat E. im Rahmen der Altfallregelung ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Das teilte ein Sprecher von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), am Freitag auf taz-Anfrage mit.

Die Ausländerbehörde hatte den in Bremen geborenen Jungen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt, weil ihr Großvater und ihr Vater Ahmed E. verschwiegen hatten, dass sie aus der Türkei stammen.

Während 16 Jahren hatte das Amt die Familie als staatenlose Kurden aus dem Libanon eingestuft, weil sie von dort aus nach Deutschland gekommen war. Doch im Jahr 2004 entdeckte die Behörde die ursprüngliche Herkunft der Familie. Sie erklärte die Aufenthaltsgenehmigungen daraufhin wegen der Täuschung rückwirkend für unwirksam. Dies hatte nach Ansicht der Behörde zur Folge, das Ahmet E. auch 2003 und 2004, als seine Söhne zur Welt kamen, unrechtmäßig in Deutschland war – weshalb seine Kinder auch keinen Anspruch auf die, ihnen schon bei der Geburt verliehene, deutsche Staatsangehörigkeit gehabt hätten (taz berichtete).

Ende März gab das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde Recht. Ein Sprecher des Gerichts begründete das Urteil damit, dass sich „Kinder Täuschungshandlungen der Eltern zurechnen lassen müssen“.

„Dieses Vorgehen ist bundesweit einmalig“, sagt Jan Lam, der Anwalt der Familie. Noch nie sei versucht worden, jemandem mit einer solchen Begründung die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Die Behörde übe damit „Sühne im dritten Glied“. Er werde in jedem Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen, damit die Staatsangehörigkeit zurückgegeben werde, sagte Lam.

Kurz nach dem Urteil hatte der Bremer Senat eine Werbekampagne mit dem Slogan „Bremen will dich!“ gestartet, um MigrantInnen zur Einbürgerung zu ermutigen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Björn Tschöpe, sprach sich anlässlich des Falls „für eine abschließende Regelung für die so genannten ‚Scheinlibanesen‘“ in Bremen aus. „Bei integrierten Familien sollte schnell ein gesicherter Aufenthaltsstatus erreicht werden,“ sagte Tschöpe.

„Eine lang zurückliegende Täuschungshandlung sollte bei Menschen, die teils mehr als zwei Jahrzehnte hier gelebt haben oder hier geboren wurden, nicht mehr als Hypothek auf ihrer Zukunft lasten.“ Ausnahmen seien nur im Falle von „Straftaten von erheblichem Gewicht“ angezeigt. Nach Angaben der Ökumenischen Ausländerarbeit gibt es mehr als 100 Menschen in Bremen, die wegen solcher „Täuschungshandlungen“ seit vielen Jahren mit einer Duldung leben müssen.

Tschöpe verteidigte die Einbürgerungskampagne obwohl sie „den Rahmen des Zuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts leider nicht ändern“ könne. Hier sei eine „grundlegende Reform“ nötig, die sich „an den klassischen Einwanderungsländern wie Kanada orientieren sollte“. Bis es dafür politische Mehrheiten gebe, solle die „Exekutive Ermessensspielräume im Sinne von integrierten Migranten“ nutzen, sagte Tschöpe. CHRISTIAN JAKOB