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Archiv-Artikel

Allgemein-Empörung

Bürgerinitiative will das Recht auf Demos auch beim Castor-Transport einklagen – zumindest im Nachhinein

Von sim

Lüchow taz ■ Das flächendeckende Versammlungsverbot, mit dem die Bezirksregierung Lüneburg auch in diesem Jahr große Teile des Landkreises Lüchow-Dannenberg während des Castor-Transports belegt hat, soll zumindest im Nachhinein gerichtlich angefochten werden. Das teilte gestern die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg mit. Es gehe nicht an, dass die Bezirksregierung alljährlich unter Verweis auf an den Haaren herbeigezogene Gefahrenprognosen pauschal Demonstrationen gegen den Castor-Transport tagelang per „Allgemeinverfügung“ untersage und sie, so sie trotzdem stattfänden, polizeilich auflösen lassen.

Im Eilverfahren hatte die Bürgerinitiative wenige Tage vor dem Transport das Versammlungsverbot bereits zum Teil aufheben lassen. Allerdings kassierte das Oberverwaltungsgericht den entsprechenden Beschluss der Vorinstanz.

Jetzt will die Bürgerinitiative die Begründung des Demonstrationsverbotes en detail zerpflücken. Einen „polizeilichen Notstand“ etwa, mit dem die Bezirksregierung argumentierte, habe es selbst den Presseerklärungen der Polizei zufolge nicht gegeben. Angebliche „Indizien“ dafür seien „propagandistisch aufgebläht“, nicht aber belegt worden. Kippt das Verbot im Nachhinein, wäre eine „Allgemeinverfügung“ 2005 wohl schwerer durchzusetzen. sim