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Archiv-Artikel

Folter ist nie legitim

betr.: „Folter muss legitim werden“, „Folter bei moralischem Konflikt“, „Folterdrohung aus höheren Motiven“, „Folterdrohung bei Kindesentführung“, LeserInnenbriefe, taz vom 24. 11. 04

Kein Wunder, dass Terrorregime so gut funktionieren. Niemals darf einem Menschen das Recht verliehen werden, einen anderen zu quälen. Unter keinen Umständen! Sonst geht’s hier wieder zu wie bei der Gestapo. Meinen diese selbstgerechten Herrschaften eigentlich, dass sie nie in Polizeigewahrsam geraten könnten?

PETRA BECKER, Vaihingen

Natürlich ist betroffenen Eltern jedes Mittel recht, um ihr Kind zu retten. Aber im Rechtsstaat befindet sich das Gewaltmonopol gottlob „in den Händen“ Nichtbetroffener. Folterandrohung aus höheren Motiven wäre ebenso pervers, wie das Jahrhunderte alte Argument ihre Kinder züchtigender Eltern, das Prügeln geschehe ja nur zum Besten der Kleinen. UWE TÜNNERMANN, Lemgo

Das Folterverbot muss absolut sein. Warum? Weil ein Gesetz, das Folter in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei der Beschaffung von Informationen zur Rettung eines Menschenlebens durch Zuführung von Schmerzen, erlaubt, die Tür zur willkürlichen Folter öffnet. Wie kann man sich sicher sein, dass man durch Folter die gewollten Informationen erhält? Wie kann man sich sicher sein, dass die gewollten Informationen zielführend sind? Ich lehne die Aufhebung des Schutzes der Bürger, Opfer von auf Spekulationen gegründeter Folter zu werden, strikt ab. MALTE RÄTHER, Kellinghusen

Heißa!, da ist es wieder, das gesunde Volksempfinden. Der Zweck heiligt die Mittel. Und jede(r) weiß auch ganz genau, welcher Zweck so heilig ist, dass man ihn mit den fiesesten Mitteln erreichen darf. Und natürlich können wir voller Vertrauen sein, dass unsere Gesetzeshüter diese fiesesten Mittel auch nur für genau diese heiligsten Zwecke einsetzen. Dummerweise läuft das nicht so. Wer wissen will, wie’s im wirklichen Leben funktioniert, braucht nur ein paar Blicke in die einschlägigen Veröffentlichungen, zum Beispiel von amnesty international, zu werfen. Oder in Geschichtsbücher.

MARIANNE ROTH, München

Zunächst erschreckt mich, wie unbedacht mit Fakten umgegangen wird: Klaus Honus schreibt, dass es in Deutschland nie eine „Anklage oder öffentliche Diskussion“ nach einem finalen Rettungsschuss gegeben habe. Das ist falsch, es gab in der Geschichte der Bundesrepublik Anklagen wegen dieser Art der Geiselbefreiung, und es kam auch in Einzelfällen zu Verurteilungen der Polizisten, wenn auch zu eher symbolischen Strafen. Sascha Noller schreibt, dass es bei der geforderten Reue offenbar nur um Gequatsche ginge, dass noch keinem geholfen habe.

Zu Unrecht wirft Noller dem Autor des Artikels, Christian Rath, hierbei eine Rechtsauffassung vor, bei der es nicht um gebrochenes Recht gehe. Denn, wie Rath zutreffend ausführt, im deutschen Rechtssystem ist die Einsichtigkeit des Täters in seine Taten ein zentrales Kriterium für das zu verhängende Strafmaß. Wenn ein Täter allerdings keinerlei Einsicht zeigt, wie es bei Daschner offensichtlich der Fall, so muss er, auch das führt Rath richtig und damit auf dem Boden des Rechtssystems stehend aus, eine hohe Strafe erhalten.

Abschließend bleibt zu hoffen, dass die Meinungen der LeserbriefautorInnen sich niemals durchsetzen werden, in dem Fall wäre das Ende des deutschen Rechtsstaats und unseres moralischen Wertesystems eingeleitet. Und ich wünsche den FolterunterstützerInnen, dass sie niemals, zum Beispiel aufgrund einer Verwechslung, in den „Genuss“ der von ihnen geforderten Verhörmethoden kommen.

HELGE LIMBURG, Delmenhorst