KAMPAGNE GEGEN GEFAHRENGEBIETE
: Maßlose Befugnisse

Die mitregierenden Grünen sollten bei der Novellierung des Polizeirechts auf die Einhaltung der Grundrechte pochen

2005 frohlockte der CDU-Senat, das schärfste Polizeirecht in ganz Deutschland geschaffen zu haben. Diese Vollmundigkeit war kaum übertrieben, die Polizei macht seitdem rege von den damals eröffneten Möglichkeiten Gebrauch. Auch davon, allerorts Gefahrengebiete auszurufen, ohne dass etwa die Bezirksparlamente etwas mitzureden hätten.

Diese Vorgehensweise ist mehr als fragwürdig. Denn es geht nicht vornehmlich darum, etwa bei einem Fußballspiel konkret Verdächtige zu filzen und so dafür zu sorgen, dass keine gefährlichen Gegenstände ins Stadion gelangen. Das Instrument der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen dient vielmehr dazu, ganze Bevölkerungsgruppen und Szenen unter Generalverdacht zu stellen, zu schikanieren und zu stigmatisieren. Besonders betroffen sind MigrantInnen und Jugendliche, die in armen Stadtteilen leben. Das Instrument wird aber auch gleichzeitig dazu genutzt, um gewisse Szenen etwa im Stadtteil St. Georg zu verdrängen, damit Wert der Immobilien weiter steigt.

Doch es bleibt festzuhalten: Verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind ein Eingriff in das informationelle Selbststimmungsrecht. Das wissen auch die mitregierenden Grünen, die bei der geplanten Novellierung des Polizeirechts auf die Einhaltung der Grundrechte pochen sollten. KAI VON APPEN