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Archiv-Artikel

Sparkassen ade

Ab 2005 fallen staatliche Garantien für Sparkassen weg. Der IWF befürwortet dies, Hessen und Meck-Pomm nicht

Von HAPE

HAMBURG taz ■ Die Zeit spielt für die Privatisierer. Mitte der Neunzigerjahre hatten Deutsche Bank und der Bundesverband deutscher Banken (BdB) vor der EU-Wettbewerbskommission über Privilegien der öffentlich-rechtlichen Sparkassen geklagt. Die besonderen Beziehungen der Sparkassen zum Staat verstießen gegen Europas Wettbewerbsrecht. Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich Brüssel und Berlin 2002 auf einen Kompromiss, danach werden im Jahr 2005 die staatlichen Garantien –Gewährträgerhaftung und Anstaltslast – gänzlich wegfallen.

Die Anstaltslast verpflichtet den staatlichen Eigentümer, seine Sparkasse mit genügend Kapital auszustatten, die Gewährträgerhaftung zwingt ihn, im Krisenfall für die Verbindlichkeiten der Sparkasse einzustehen. Dennoch können Sparkassen 2005 weiterhin als öffentliche Anstalten Eigentum von Kommunen bleiben – oder sie werden privatisiert.

Das Ringen um die Zukunft der bundesweit 500 Sparkassen, auf deren Konten vier von zehn angesparten Euro liegen, hat längst begonnen. Kürzlich kritisierte auch der neoliberale Internationale Währungsfonds (IWF), dessen Präsident der frühere deutsche Sparkassenpräsident Horst Köhler ist, das Festhalten an den Sparkassen.

Mit dem Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Caio Koch-Weser soll Stralsunds Oberbürgermeister Lastovka (CDU) bereits über eine Privatisierung erfolgreich gesprochen haben. Koch-Weser gilt nicht als Anhänger der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, und auch für Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sind Privatisierungen kein Tabu. Dagegen unterstützt ausgerechnet das CDU-regierte Hessen das rote Mecklenburg-Vorpommern. Ministerpräsident Roland Koch forderte: „Die Sparkassen müssen ihren öffentlich-rechtlichen Charakter behalten.“ HAPE