Kosovo-Albaner darf bleiben – vorerst

Körtings Innenverwaltung hat eingelenkt. Der bereits einmal aus Berlin in das Kosovo abgeschobene Familienvater durfte gestern das Abschiebegefängnis verlassen. An ihrer Rechtsauffassung hält die Innenverwaltung aber fest

Tochter Imrane konnte das Familienglück gar nicht fassen, als sie von der Nachricht erfuhr. Sie musste ein zweites Mal nachfragen. Ob ihr Vater tatsächlich das Abschiebegefängnis in Frankfurt am Main verlassen habe und wenn ja, seit wann. Anwalt Ronald Reimann konnte ihr aber versichern: „Er steht gerade an einem Bahnhofsschalter in Frankfurt und kauft sich das Ticket.“

Frankfurt war die letzte Station der fast einwöchigen Odyssee des 55-jährigen Kosovo-Albaners Nazmi Ramadani. Ende vergangener Woche war er von Berlin über Düsseldorf nach Priština abgeschoben worden. Die UN-Verwaltung im Kosovo, Unmik, hatte die Abschiebung in den Kosovo aber für rechtswidrig erklärt und ihn zurück nach Frankfurt geschickt (taz berichtete). Seit Freitag saß er dort in Haft. Gestern Nachmittag kam dann der Anruf aus dem Verwaltungstrakt des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD). Dennoch habe sich aus Sicht der Innenverwaltung an der Rechtsauffassung nichts geändert, teilte Körtings Sprecherin Henrike Morgenstern der taz mit.

Dabei lebt Ramadani bereits seit 15 Jahren in Berlin, genau wie seine drei Kinder und seine Ehefrau. Die Innenverwaltung verweist auf ein Schreiben des Bundesinnenministeriums. In dem heiße es klar, der Unmik stehe es nicht zu, Entscheidungen deutscher Behörden zu überprüfen. Körting wolle dies nun aber mit der Unmik direkt klären. Bis dahin sei Ramadani „eine Ingewahrsamnahme in einem Abschiebegefängnis nicht zuzumuten“, so Morgenstern. Er könne zu seiner Familie zurückkehren.

Anwalt Reimann rechnet nun damit, dass Ramadanis Bleiberecht vom Status seiner Ehefrau Emine abhängen wird. Sie leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung und hohem Blutdruck und darf deswegen nicht abgeschoben werden. Ob dieser Status von dauerhafter Natur ist, wird das Verwaltungsgericht im nächsten Jahr entscheiden, glaubt Reimann. Wenn sie bleiben darf, spreche vieles dafür, dass auch der Ehemann bleibt.

Reimann hatte vor der Entscheidung der Innenverwaltung mehrfach darauf verwiesen, dass sein Mandant einen Duldungsstatus genießt, solange eine Abschiebung in den Kosovo unmöglich ist. Die jüngste Entwicklung bezeichnete der Anwalt als „späte Einsicht der Berliner Ausländerbehörde, aber immerhin kam sie dann ja noch.“

FELIX LEE