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Archiv-Artikel

Betr.: Verfahren für Abstimmungen der EU-Verfassung

Hauptstreitpunkt bei der Regierungskonferenz über die EU-Verfassung ist das Verfahren für Abstimmungen der Mitgliedstaaten im Ministerrat. Der Verfassungskonvent hat die Einführung eines Abstimmungssystems mit doppelter Mehrheit im Jahr 2009 vorgeschlagen. Danach muss für einen Beschluss die Mehrheit der demnächst 25 EU-Staaten stimmen, die zugleich 60 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Polen und Spanien sind strikt gegen dieses System. Sie wollen am EU-Vertrag von Nizza festhalten, der für sie vorteilhaft ist. Mit ihren jeweils rund 40 Millionen Einwohnern haben Spanien und Polen danach je 27 Stimmen im Rat, Deutschland mit 80 Millionen Bürgern hat nur 29 Stimmen. Polen und Spanien gegenüber steht ein Bündnis der EU-Gründerstaaten. Wie lange die Staats- und Regierungchefs angesichts ihrer Eigentinteressen und Vetodrohungen an einem Kompromiss basteln und ob er überhaupt zustande kommt, ist offen. DPA/TAZFOTO: BERND SCHULLER/TRANSPARENT