Volksentscheid-Urteil : Nur Spielwiese für aufgeregte Bürger
Gut, dass uns die Richter das mal so deutlich machen: Das Volk hat also nur dann etwas zu sagen, wenn es in Verfassungsfragen und der Geschäftsordnung des Parlaments so geschult ist, dass es gleich einen perfekten Gesetzentwurf präsentiert. Wer dagegen nur das Anliegen hat, den Rosengarten zu retten oder glaubt, dass Gesundheit ein nicht zu privatisierendes Gut ist, der kann Unterschriften sammeln, bis er schwarz wird. Den Senat hat das nicht zu interessieren.
Kommentar von PETER AHRENS
Wenn das so wäre, wie es die hamburgischen Verfassungsrichter urteilten, dann ist die Volksgesetzgebung nur noch eine Spielwiese, auf der sich Bürgerinitiativen und aufgeregte AnwohnerInnen monatelang austoben können. Kommt es hart auf hart, zählt im Zweifelsfall doch, was die Senatspolitik will.
Dann wäre die Volksinitiative nur noch etwas, das man den professionellen Organisationen überlassen könnte, den Parteien, Gewerkschaften und Kirchen mit ihren Rechtsabteilungen, die ihre Anliegen so abfassen können, dass sie eventuell Gesetzeskraft besitzen.
Die Volksgesetzgebung muss mehr sein als nur ein politisches Druckmittel, dem sich die offizielle Politik beugen kann oder nicht. Sie muss eine gesetzgeberische Vollmacht haben, gegen die auch ein Senat nicht vorzeitig vollendete Tatsachen schaffen darf. Wenn sie das nicht aufbringt, dann kann man es auch ganz sein lassen.
Dann müsste man nur noch dieses lästige Wählen abschaffen, und die Experten Politiker wären wieder unter sich.