: Sonntags einkaufen
Der Senat gibt auch für 2004 vier Termine frei, an denen die Händler trotz Ladenschlussgesetz öffnen dürfen
Berliner und Touristen können auch 2004 wieder an vier Sonntagen einkaufen gehen. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat der Senat gestern auf Vorlage von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) beschlossen. Mit dieser Ausnahmeregelung vom Ladenschlussgesetz sollen Hauptstädter und ihre Gäste die Möglichkeit haben, den Besuch von überregional bedeutenden Veranstaltungen mit einem Einkaufsbummel zu verbinden.
Öffnen dürfen die Geschäfte am 18. Januar wegen der Internationalen Grünen Woche, am 14. März zur Internationalen Tourismus-Börse und am 26. September während des Marathons. Am 7. November gibt es gleich mehrere Anlässe, darunter das Jazz-Fest, das Internationale Militärmusikfest, der Cross-Country-Lauf und die Märchentage. Anlässlich des Marathons dürfen die Geschäfte von 13 Uhr bis 18 Uhr ihre Türen offen halten, an den drei anderen Sonntagen von 12 bis 17 Uhr.
Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben durch die Verordnung unberührt, ebenso das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte. DDP