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Archiv-Artikel

Das Grundsicherungsgesetz

Von MAR

Selma Döring heißt in Wirklichkeit anders und möchte nicht, dass man sie auf unserem Foto erkennt. Sie bezieht eine Grundsicherung, die sich nach dem bundesweit geltenden Grundsicherungsgesetz berechnet. Es trat Anfang des Jahres in Kraft und soll insbesondere verdeckte Altersarmut bekämpfen. Menschen ab 65 Jahren und über 18-Jährige, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, bekommen bis zu 330 Euro für den Lebensbedarf sowie Miete und Heizkosten. Die Grundsicherung ist eine Art modifizierte Sozialhilfe und wird bedürftigkeitsabhängig ausgezahlt. In Ostdeutschland liegt der Grundbedarf einschließlich der Kosten für Unterkunft, Heizung und Versicherungen bei etwa 600 Euro (im Höchstfall 844 Euro). Nur wessen Gesamteinkommen unter dieser Grenze bleibt, kann Leistungen erwarten. Zuständig sind die neu eingerichteten Grundsicherungsämter. In Berlin leben rund 500.000 Menschen, die über 65 Jahre alt sind, davon sind etwa 45.000 GrundsicherungsrentnerInnen. MARFOTO: ROLF ZÖLLNER