: Die neuen Regeln
In Deutschland leben mehrere hunderttausend Kinder bei Lesben oder Schwulen. Fast 100 Erwachsene und 35 Kinder sind auf Einladung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) zum bundesweiten Treffen am vergangenen Wochenende gekommen. Am 1. Januar 2005 tritt die Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Kraft. Lebenspartner sind dann Ehepaaren weitgehend gleichgestellt. So können Schwule und Lesben künftig das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Dies bedeutet zum Beispiel für ein lesbisches Paar: Die Co-Mutter kann das Kind adoptieren, ohne dass die leibliche Mutter auf es verzichten muss. Die zuständigen staatlichen Stellen müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Adoption dem Kindeswohl entspricht.
Durch das nun ebenfalls mögliche Verlöbnis erhalten lesbische und schwule Paare bereits vor der Eintragung ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. Auch das Unterhaltsrecht wird dem der Ehepaare angepasst.