: Alkoholiker sollen trocken steuern
MAINZ ap ■ Alkoholabhängige Autofahrer dürfen erst nach einjähriger Abstinenz wieder ans Steuer. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Ein Fahrer hatte gegen den Entzug des Lappens wegen Alkoholabhängigkeit geklagt und auf ein ärztliches Gutachten verwiesen. Das Gericht beharrte aber auf dem Nachweis der tatsächlichen einjährigen Abstinenz, den eine günstige Beurteilung des Gutachters nicht ersetzen könne.