Legal böllern

Laut Gewerbeaufsichtsamt dürfen Feuerwerke nicht abgebrannt werden in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, im Hafengebiet und im Umkreis von 100 Metern um stroh- und reetdachgedeckte Häuser. Außerdem muss zum Flughafen eine Entfernung von mindestens 1.500 Metern gewahrt werden und die Raketen dürfen nicht höher als 100 Meter fliegen. eib