: Das Schulsystem diskriminiert
betr.: „Zur Sonderschule verurteilt“, taz vom 9.12.2004
Eine Lehrerin der Grundschule kann nicht „einfach so“ entscheiden, ob ein Kind zur Sonderschule muss oder nicht. Dem voraus geht zunächst eine umfangreiche Untersuchung eines Sonderpädagogen, der im Auftrag des Schulamtes ein diagnostisches Gutachten erstellt. Auf dieser Grundlage entscheidet dann das Schulamt über den geeigneten Förderort des Kindes, zum Beispiel einen Wechsel an die Sonderschule für Lernbehinderte.
Der Vorwurf, dass Kinder mit Migrationshintergrund immer wieder fälschlicherweise wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse „auf die Sonderschule geschickt werden“, zeigt doch vor allem eins: Es ist nicht die böse Lehrerin, die diskriminiert, sondern es ist unser Schulsystem, das mit seiner Leistungsselektion nach unten nicht mit der Hauptschule aufhört, sondern die Schüler auch noch weiter nach unten selektiert.
Das sollten Eltern und Organisationen wie „Öffentlichkeit gegen Gewalt“ (ÖgG) zum Anlass nehmen und Forderungen an die Regierenden in Düsseldorf aufstellen: Eine Schule sollte alle ihre Schüler mit ihren unterschiedlichen Begabungen angemessen fördern können, ohne sie „abschieben“ zu müssen, weil sie dem Anspruch nicht entsprechen. [...] Dazu bedarf es allerdings einer angemessenen Ausstattung [...]. VAIOS ZAMAKIS, Köln