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Archiv-Artikel

Kein Planungsstopp am Immenhorst

Bebauungsvorhaben in Bergstedt werden trotz Neuwahlen nicht auf Eis gelegt. Mehrere Bürgerbegehren hat Hamburgs Rechts-Senat bereits an sich gezogen. Drei Klagen von Bürgerinitiativen sind dagegen vor den Gerichten anhängig

von GERNOT KNÖDLER

Der Rechts-Senat hat in seiner Amtszeit die Entscheidung über die Gegenstände von drei Bürgerbegehren an sich gezogen, darunter zweimal unter Verweis auf seine Pläne zur Wachsenden Stadt. Das Planungsverfahren Wohldorf-Ohlstedt 13/14 kollidiert möglicherweise mit Naturschutzrecht. Die Auslegung des Bebauungsplanes Immenhorstweg verzögert sich um einige Tage. Anders als von der Bürgerinitiative erhofft, wird es aber nicht bis nach der Wahl gestoppt.

In allen drei Fällen sind Klagen anhängig. Für den Plaggenkamp in Bergstedt stimmte die Bürgerinitiative unter dem Druck einer drohenden Evokation einem Kompromiss mit dem Bezirksamt zu. Um Frust auf Seiten der Initiativen vorzubeugen, beschloss der Senat, künftig innerhalb von vier Wochen über eine Evokation zu entscheiden.

Das erste Bürgerbegehren, das der Senat evozierte, setzt sich für die Erhaltung der Busspur und für Tempo 30 auf der Stresemannstraße in Altona ein. Die Verkehrsbehörde hatte als Kompromiss die Busspur aufgehoben und Tempo 30 in Verbindung mit einer verstärkten Geschwindigkeitskontrolle belassen. Um einen dennoch möglichen Bürgerentscheid und politischen Druck zu verhindern, übernahm die Mehrheit in der Bezirksversammlung aus CDU, FDP und Schill-Partei das Anliegen der Initiative zum Schein.

Die Initiative klagte dagegen, wurde aber im Januar abgewiesen: Entscheidend sei, was eine Bezirksversammlung beschließe, nicht was sie damit bezwecke, urteilte das Verwaltungsgericht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Im März beantragte die Initiative die Zulassung der Revision beim Oberverwaltungsgericht. Das Verfahren läuft.

Die Bürgerbegehren Immenhorstweg und Wohldorfer Wald (Hoisbütteler Straße) richten sich gegen Bebauungspläne, die grundsätzlich von der Bezirksversammlung erlassen werden müssen. Sind die Bezirke nicht dazu bereit, kann der Senat veranlassen, dass die Bürgerschaft die Bebauungspläne beschließt.

Für das geplante Wohngebiet an der Hoisbütteler Straße hat Oberbaudirektor Jörn Walter erst vergangene Woche die Siegerentwürfe eines Planungswettbewerbs vorgestellt. Der entsprechende Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13/14 könnte allerdings mit dem Naturschutzrecht kollidieren, weil er 250 Wohnungen in der Nachbarschaft des Wohldorfer Waldes ermöglichen soll.

Dieser ist als Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union vorgeschlagen und als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen worden. Bei Bauvorhaben in seiner Umgebung muss daher geprüft werden, ob sie einzeln oder zusammen mit anderen Projekten dem Schutzgebiet schaden würden.

Das Verfahren für den Bebauungsplan Bergstedt 23 für 150 Wohnungen am Immenhorstweg verzögert sich bis Mitte Januar. Ursprünglich hatte der Plan ab dem 5. Januar 2004 ausgelegt werden sollen. Bezirksamtsleiter Gerhard Fuchs (CDU) ließ jedoch prüfen, ob der Plan zusammen mit dem Nachbarplan Bergstedt 14 ausgelegt werden könnte. Das hätte jedoch zu einer großen Verzögerung geführt.

Bergstedt 14 schreibt für das ursprünglich auf 850 Wohnungen angelegte Gebiet Naturflächen fest. Er ist verbunden mit dem Bebauungsplan Bergstedt 18 zum Plaggenkamp. Der im Kompromiss zwischen Initiative und Bezirksamt erarbeitete Plan steht aber noch vor der verwaltungsinternen Abstimmung.