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Archiv-Artikel

Luftnummer von Präsident George W. Bush

Ein US-Gericht blockiert die Lockerung von Umweltauflagen für Stromkonzerne, die gestern in Kraft treten sollte

Von HG

WASHINGTON ap/afp/taz ■ Ganz so dreckig dürfen die US-amerikanischen Energiekonzerne dann doch nicht sein: Ein Berufungsgericht in Washington hat die von der Regierung George W. Bush geplante Lockerung von Auflagen zur Luftreinhaltung vorerst zurückgewiesen. Zwölf US-Staaten und mehrere Großstädte hatten dagegen geklagt. Sie sahen ihre Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet.

Eigentlich sollte die Neuregelung schon gestern in Kraft treten, Firmen wie General Electric oder Texxacco von lästigen Umweltauflagen, die der Clean-Air-Act von 1970 vorgibt, befreit werden. Dies war eine Konsequenz aus dem gigantischen Stromausfall in den USA im August dieses Jahres. Keine zwei Wochen später legte die Umweltbehörde EPA einen Gesetzesentwurf vor, nach dem die bisherigen Bestimmungen zum Umweltschutz abgeschwächt wurden: Die rund 17.000 Kraftwerke, Raffinerien und Fabriken, die mit Kohle betrieben werden, sollen ihre Anlagen modernisieren können, ohne zugleich kostspielige Kontrollanlagen zur Überwachung der Emissionen einbauen zu müssen. So könne die Stromversorgung ein für allemal gesichert werden, Black-outs gehörten der Vergangenheit an, versprach die Bush-Regierung.

Bei Umweltschützern und Vertretern von Gesundheitsorganisationen stießen die Maßnahmen freilich von Anfang an auf scharfen Protest. Die Regelung werde nur den der Bush-Regierung nahe stehenden Energie- und Ölunternehmen nutzen, schimpften sie. Das größte Problem aber werde erst gar nicht angegangen: der enorme Energiehunger der US-Amerikaner.

Die Richter haben noch nicht endgültig entschieden. Sie werden im neuen Jahr weiter beraten. Der Staatsanwalt von Massachusetts, Tom Reilly, erklärte aber: „Das Gericht hat die Umweltbehörde gezwungen, ein Weihnachtsgeschenk an die Kohlekraftwerke im Mittleren Westen zurückzunehmen.“ HG