Die „Affäre Schramma“ ist hausgemacht

Jetzt steht Oberbürgermeister Fritz Schramma unter Verdacht. Eines seiner Wahlplakate soll ein Bauunternehmer finanziert haben. Alles rechtens, sagt der OB. Beobachter wittern eine Attacke von Ex-Parteichef Blömer

Köln taz ■ Die Kölner CDU kommt nicht zur Ruhe. Kaum hat sie verhindert, dass der wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen umstrittene Landtagsabgeordneten und ehemalige Kölner Parteichef Richard Blömer erneut für den Landtag kandidiert, da kommt auch schon der nächste Ärger: Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) soll sich als Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2000 ein Wahlplakat von einem Bauunternehmer bezahlt haben lassen. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet muss.

Grundlage der Vorwürfe gegen Schramma ist ein Protokoll des Kölner CDU-Parteivorstandes vom August 2000, das der Presse zugespielt wurde. Pikant dabei: Der damalige CDU-Parteichef in Köln hieß Richard Blömer. Viele Beobachter der Kölner Polit-Szene und insbesondere der innerparteilich zerstrittenen CDU vermuten daher, dass die Anschuldigungen gegen Schramma aus dem Umfeld von Blömer stammen.

Schramma ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst. Die Stadt verwies auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, wonach eine solche Annahme von Spenden „unzweifelhaft rechtlich zulässig und sogar verfassungsrechtlich erwünscht“ ist, wenn dafür keine konkreten Gegenleistungen erwartet werden.

Für die Deutung, dass es sich wieder einmal um einen CDU-internen Machtkampf handelt, spricht jedenfalls auch, dass die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ganz auf Blömer zugeschnitten beziehungsweise gegen diesen gerichtet ist. So werde gerade in dem den Medien zugespielten Protokoll von CDU-Parteivorstand und Wahlkampfkommission von Blömer „ausdrücklich klargestellt, dass dieses Gremium ‚die einzige Wahlkampfkommission darstellt und allein dieses Gremium alle wahlkampfrelevanten Beschlüsse fasst‘“, ließ Schramma mitteilen. Daher seien alle Werbemaßnahmen im Wahlkampf 2000 „unter der Regie des Parteivorstandes der CDU koordiniert und umgesetzt wurden“. „Wer im Einzelnen welche Werbemaßnahme, zum Beispiel welches Plakat, bezahlt hat, weiß ich nicht“, sagte Schramma. „Darum habe ich mich nicht gekümmert. Das war auch nicht meine Aufgabe.“

Warum aber kann Richard Blömer die „Affäre Schramma“, so sie denn überhaupt noch zu einer richtigen werden sollte, besonders Recht sein? Der Wirbel um tatsächliche oder mögliche Ermittlungen gegen den OB, der sich zuletzt auf dem Parteitag der Kölner CDU am Dienstag öffentlich gegen Blömer gestellt hatte, gibt dem abgesägten Landtagskandidaten argumentativ neue Munition. Wenn im Falle Schrammas auf der Unschuldsvermutung bestanden wird, lässt sich mittelfristig kaum erklären, warum bei Blömer die Unschuldsvermutung kaum noch galt.

Sicher, im Gegensatz zu Schramma hat der CDU-Politiker sowohl die Öffentlichkeit als auch seinen eigenen Parteivorstand belogen. Aber solche „Kleinigkeiten“ sitzt Blömer einfach aus. Und er könnte damit durchkommen. Denn wenn das Verfahren gegen ihn erst mal gegen Geldauflage eingestellt ist – worauf es wohl hinausläuft – dann hat Blömer wieder Oberwasser. Vielleicht zieht es den talentierten Strippenzieher der Kölner Union, gerne auch als „schlammschlachtpolitischer Sprecher“ in den Medien tituliert, schon 2006 in den Bundestag? Der Neuanfang der Kölner Union steht jedenfalls auf hölzernen Füßen.

FÜB/Hera