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Archiv-Artikel

föderalismus im osten Kein Recht auf West-Verhältnisse

Das Grundgesetz kennt das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Das Recht auf fremdes Geld kennt das Grundgesetz hingegen nicht – bisher nicht. Der Solidarpakt II soll in die Verfassung aufgenommen werden. Diese Forderung erhoben die ostdeutschen Ministerpräsidenten in der Föderalismuskommission. Sie wirft ein grelles Licht auf die Mentalität der Mehrheit in den fünf neuen Ländern.

Kommentar von ROBIN ALEXANDER

Der Soli II sind konkret 156 Milliarden Euro, welche die neuen Länder bis 2019 vom Bund bekommen – zusätzlich zu den Überweisungen aus dem Länderfinanzausgleich. Gedacht sind diese Mittel zum Aufbau der Infrastruktur, de facto bezahlen die Ostländer damit teilweise auch ihre Beamtenapparate, finanzieren ihre Schulen und Kitas und tilgen ihre Schulden. Es gäbe gute Gründe, diese Art des Aufbaus Ost in Frage zu stellen. Das geschieht aber nicht: Die großen Parteien haben die in dieser Höhe auf der Welt einzigartigen Transferleistungen bis in die nächste Generation festgeschrieben. Nun soll sie – gestern rangen die Ostpolitiker noch mit den Vernünftigen in der Föderalismuskommission – entweder per Gesetz oder gar per Verfassung abgesichert werden.

Den Soli auch noch in Verfassungsrang zu heben hieße, etwas fest Verschraubtes noch in Beton zu verschalen. Das machen nur Menschen, die Angst haben. Tatsächlich erklärt sich die krude Idee mit Angst. Es ist die Angst um den Wohlstand, die überall in Deutschland grassiert. Die ostdeutsche Psyche leidet unter ihr stärker. Einmal, weil die materielle Absicherung der meisten längst nicht so gut ist wie im Westen. Aber auch, weil es eben dieser Wohlstand war, für den die Mehrheit der Ostdeutschen ihre Heimat, die DDR, aufgab.

Für die Freiheitsrechte hätte man keine BRD gebraucht, die Unterdrücker hatte man 1989 schon selbst abgeschüttelt. 1990 war keine Entscheidung für die Demokratie, sondern für die Konsumgesellschaft. Meinungsstreit, Religion und Kriegsdienstverweigerung sind dabei nur – von vielen als störend empfundene – Nebensachen geblieben. Was sich die Mehrheit der Ostdeutschen vom Grundgesetz versprach, war: das Recht auf Leben wie im Westen. Das aber gibt es nicht. Die Politiker aus den neuen Bundesländern sollten dies ihren Leuten endlich sagen. Darauf haben die Ostdeutschen wirklich ein Recht.

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