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Archiv-Artikel

in kürze AUSLÄNDISCHE HOMEPAGES Sperrung zulässig

Deutsche Behörden müssen rechtsextreme und gewaltverherrlichende Internet-Angebote aus dem Ausland nicht dulden. Das Internet mit seiner grenzüberschreitenden Wirkung ändere nichts an den Befugnissen der Ordnungsbehörden eines Landes, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg.(Az.: 13 K 3173/02) (dpa)